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Kleine Anfrage: Stand der Umsetzung des Krankenhausstrukturfonds nach § 12a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)

Kleine Anfrage „Stand der Umsetzung des Krankenhausstrukturfonds nach § 12a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)“ herunterladen (PDF, 112 KB)

Mit dem "Pflegepersonal-Stärkungsgesetz" (PpSG) vom 11. Dezember 2018 wurde die Förderung mit Mitteln des Strukturfonds in den Jahren 2019 bis 2022 im Umfang von jährlich 500 Millionen Euro fortgesetzt. Mit Einführung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) am 29. Oktober 2020 ist u.a. § 12a Abs. 1 und 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) dahingehend geändert worden, dass den Bundesländern Fördermittel im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds in Höhe von ca. zwei Milliarden Euro bis zum 31. Dezember 2024 aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für Fördervorhaben bereitgestellt wird. Die Länder müssen die Bundesmittel kofinanzieren. Für das Land Brandenburg stehen Mittel aus dem Strukturfonds in Höhe von 57.373.513,02

Euro zur Verfügung.

Frage 1: Wie läuft das Antrags- und Bewilligungsverfahren bei der Umsetzung des Krankenhausstrukturfonds nach § 12a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) im Land Brandenburg?

Frage 2: Wie viele Anträge auf Mittel des Krankenhausstrukturfonds nach § 12a KHG wurden bislang im Land Brandenburg gestellt und wie verteilen sich die Anträge?

Frage 3: Gibt es eine Priorisierung der Förderschwerpunkte bei der Umsetzung des Krankenhausstrukturfonds nach § 12a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) im Land Brandenburg?

Frage 4: Wie viele Anträge wurden im Land Brandenburg zur Schaffung bzw. Erweiterung neuer Ausbildungsplätze gestellt und in welchen Standorten?

Frage 5: Wie wird der Bedarf für Erweiterung der Ausbildungsplätze für die Ausbildungsstätten von der Landesregierung eingeschätzt, die mit Krankenhäusern verbunden sind?