Zum Inhalt springen

„Stand des Genehmigungsverfahren der Uckermarkleitung“

Kleine Anfrage „„Stand des Genehmigungsverfahren der Uckermarkleitung““ herunterladen (PDF, 101 KB)

(Nr. 2172 – Axel Vogel) Aktuell läuft ein Planfeststellungsverfahren zum Bau einer 115 Kilometer langen 380 KV Höchstspannungsleitung von Neuenhagen nach Bertikow durch die Landkreise Uckermark, Barnim und Märkisch-Oderland. Die Trasse quert das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin und verläuft durch das Stadtgebiet von Eberswalde in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung. Die Trassenführung gilt als sehr um-stritten, da im Falle des Baus einer Freileitung das Landschaftsbild des Biosphärenreservates erheblich beeinträchtigt wird, eine Vielzahl von Vögel im Umfeld wichtiger Brut- und Rastgebiete mit den Leitun-gen kollidieren und sterben werden sowie viele Menschen durch eine hohe elektromagnetische Strahlung belastet werden. Die betroffenen Bürger, Städte, Gemeinden und Naturschutzverbände fordern daher einer Erdverkabelung in den genannten sensiblen Bereichen.

Der Netzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH hat am 08.03.2012 in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, die Uckermarkleitung im Stadtgebiet der Stadt Eberswalde nicht als Freileitung zu planen. Auf einer Informationsveranstaltung zur geplanten 380-kV-Leitung am 13.03.2012 in Angermünde wurde von Vertretern der 50Hertz Transmission GmbH auf für die anderen Konfliktbereiche keine Erdverkabelung in Aussicht gestellt. Im Falle eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Freileitung auf der Trasse werden Klagen gegen den Beschluss angekündigt, was den Netzausbau verzögert wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Pressemitteilung der 50Hertz Transmission GmbH vom 08.03.2012 vor dem Hintergrund des laufenden Planfeststellungsverfahrens?
2. Liegen der Landesregierung die von 50Hertz Transmission GmbH benannten „umfangreichen Machbarkeitsstudien“ zu einer möglichen Erdverkabelung im Stadtgebiet der Stadt Eberswalde vor? Falls ja, welche Anstrengungen wurden vom Netzbetreiber unternommen, um mit den Besitzern der Garagen auf der Trasse der 220-kV-Freileitung und den Parzellenbesitzern in der Kleingartenkolonie KGA Wolfswinkel zu einer Lösung zu kommen? Wurden Gespräche mit der Stadt Eberswalde geführt in wie weit städtische Flächen für eine Erdverkabelung genutzt werden können?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage der 50Hertz Transmission GmbH, dass der Eingriff in den Stadtraum bei einer Freileitung deutlich geringer sei als bei einer Kabelvariante vor dem Hintergrund, dass der Bürgermeister der Stadt Eberswalde, die Stadtverordneten der Stadt Eberswalde sowie Bürger und Anwohner sich eindeutig für eine Erdverkabelung im Stadtgebiet aussprechen?
4. Die 50Hertz Transmission GmbH gibt in ihrer Pressemitteilung an, die Kosten für eine Erdverkabelung lägen bei 12 bis 14,5 Millionen Euro pro Kilometer Erdkabel. Liegt der Landesregierung die Kalkulation für diese Kosten vor, und wenn ja, in wie weit wurde sie auf Plausibilität geprüft?
5. Wird die Landesregierung die Bemühungen der Akteure vor Ort unterstützen und sich für eine Erdverkabelung der 380 KV Leitung einsetzen, um die Akzeptanz für den Netzausbau zu vergrößern und eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zu verhindern?
6. Auf der Informationsveranstaltung in der Blumberger Mühle am 13.03.2012 wurden in verschiedenen als Workshops bezeichneten Gruppen Fragen von Bürgern gesammelt. Diese wurden dort zwar diskutiert aber nicht beantwortet. Wann und von wem werden die diese Fragen beantwortet und wo wird man die Antworten einsehen können?