Kleine Anfrage „Unabhängige Patientenberatung“ herunterladen (PDF, 175 KB)
(Nr. 927 – Ursula Nonnemacher) Die Einrichtungen der unabhängigen Patientenberatungen wurden durch Aufnahme in das SGB V im Jahr 2010 Teil der Regelversorgung. Das Beratungsangebot soll für ratsuchende PatientInnen leicht zugänglich sein, sowie unabhängig von Interessen der Leistungserbringer und Kostenträger. Für Brandenburg ist die unabhängige Patientenberatung in Potsdam in Trägerschaft der gemeinnützigen Verbraucherzentrale Brandenburg und des Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD).
Das Beratungsangebot soll Presseangaben zufolge zum 01.01.2016 bundesweit durch den privatwirtschaftlichen Callcenterdienstleister Sanvartis übernommen wer-den. Dadurch könnte die unabhängige Patientenberatung Potsdam vor der Schließung stehen. Gerade die persönliche Beratung vor Ort ist für PatientInnen und Versicherte in Brandenburg aber enorm wichtig. Zudem ist Sanvartis Dienstleister für Krankenkassen. In der Darstellung des Unternehmens wird damit geworben, dass jede dritte Person, die bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse anruft, bei einer MitarbeiterIn von Sanvartis landet. Wenn das gleiche Callcenter jetzt PatientInnen z.B. bei Konflikten mit Krankenkassen unterstützen soll, sind Interessenkonflikte vorprogrammiert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Grundvoraussetzungen müssen aus Sicht der Landesregierung für eine unabhängige Patientenberatung gegeben sein?
2. Wie beurteilt sie die Beratungsleistung durch einen Callcenterdienstleister hin-sichtlich der
a) Präsenz vor Ort
b) Unabhängigkeit,
c) fachlichen Qualität,
d) Akzeptanz durch die PatientInnen?
3. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, auf Bundesebene gegen die Neuvergabe zu intervenieren? Wenn nein, warum nicht?
4. Plant die Landesregierung, die Neuvergabe und die sich daraus möglicher-weise ergebenden Konsequenzen im Rahmen des nächsten Treffens der Gesundheitsministerkonferenz zu thematisieren?
5. Gibt es die Möglichkeit, das bisherige Beratungsangebot aus Landesmitteln in der Größenordnung von 200.000 Euro aufrecht zu erhalten? Wenn nein, warum nicht?