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Verwendung der Fischereiabgabe in Brandenburg

Kleine Anfrage „Verwendung der Fischereiabgabe in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 271 KB)

(Nr. 390 – Benjamin Raschke und Axel Vogel) Gemäß § 22 Absatz 2 Landesfischereigesetz müssen Fischer und Angler eine Fi-schereiabgabe entrichten, die zur Förderung des Fischereiwesens verwendet werden soll.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist die Fischereiabgabe rechtlich einzuordnen?
2. Wo ist das Entscheidungsverfahren über die Verwendung der Fischereiabgabe konkret geregelt und wie läuft dieses ab?
3. Welche Rolle spielt dabei das Votum des Landesfischereibeirates?
4. Sind an der Willensbildung im Landesfischereibeirat auch Personen und Insti-tutionen beteiligt, die Empfänger von Förderbeiträgen sind? Wenn ja, welche (bitte aufschlüsseln)?
5. Welche Förderungen wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 aus Mitteln der Fischereiabgabe bewilligt? (Bitte um vollständige Auflistung und Auf-schlüsselung nach Empfänger, Maßnahme und Förderhöhe)
6. Wird die Fischereiabgabe auch zur Förderung des Landesfischereiverbandes und zur Projektförderung in Brandenburg eingesetzt? Wenn ja, welchen Anteil macht die Verbandsförderung an dessen Gesamthaushalt aus?
7. Wird die Fischereiabgabe auch zur Förderung der Verbandszeitschrift „Märki-scher Angler/Märkischer Fischer“ eingesetzt? Wenn ja, welchen Anteil macht die Förderung an den Gesamtkosten für diese Zeitschrift aus?