Zum Inhalt springen

Zentrale Sperrdatei für Spielhallen in Brandenburg

Kleine Anfrage „Zentrale Sperrdatei für Spielhallen in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 218 KB)

(Nr. 302 – Michael Jungclaus) Einem Artikel der „Welt“ vom 10.02.2015 zufolge hat Hessen als erstes Bundesland im Mai 2014 eine zentrale Sperrdatei für Spielhallen eingeführt. Spielsüchtige Men-schen können beantragen, dass sie auf den Index der Sperrdatei gesetzt werden (sog. Selbstsperre) oder sie werden von Dritten auf die Datei gesetzt (sog. Fremd-sperre) jeweils mit der Folge eines Hausverbotes in allen Spielhallenstandorten des Landes Hessen für mindestens ein Jahr.

Ich frage die Landesregierung:
1. Plant die Landesregierung die Einrichtung einer Sperrdatei für Spielhallen? Wenn ja, gibt es bereits Pläne zur konkreten Ausgestaltung des Sperrsystems und wie sehen diese aus? Wenn nein, warum nicht?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Einführung und die konkrete Ausgestaltung der Sperrdatei für Spielhallen im Land Hessen (insbesondere die Möglichkeit der Selbst- und Fremdsperre, die Entscheidungsgewalt des Spielhallenbetreibers über die Aufhebung der Spielsperre frühestens nach einem Jahr, die Regelungen zur Speicherung/Übermittlung der persönlichen Daten an Spielhallen und öffentliche Stellen)?
3. Hat oder hätte die Landesregierung datenschutzrechtliche oder verfassungsrechtliche Bedenken bei der Einrichtung einer zentralen Sperrdatei für Spielhallen?
4. Hält die Landesregierung die Einrichtung einer zentralen Sperrdatei für Spielhallen für ein wirksames Mittel, um Spielsucht zu bekämpfen? Teilt die Landesregierung die Bedenken der Spielhallenbetreiber einer Abwanderung in illegale Casinos und in das Internet bei Einführung einer Sperrdatei für Spielhallen?
5. Wie hoch sind oder schätzt die Landesregierung die jährlichen Ausgaben je Einwohner im Land Brandenburg für die Nutzung von Spielautomaten? Wie hoch ist oder schätzt die Landesregierung die Anzahl der potentiellen Kunden von Spielhallen im Land Brandenburg?