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Bericht zum Pilotprojekt Entschlammung der Spreewaldfließe

Am 17.10.2017 informierte das Ministerium per Pressemitteilung, dass das Pilotprojekt zur Entschlammung der Spreewaldfließe erfolgreich abgeschlossen sei. Minister Vogelsänger sagte, dass die Grundlage geschaffen sei, „... dass zukünftig an den neuralgischen Fließ- abschnitten im Spreewald eine regelmäßige Entschlammung durchgeführt werden kann.“[1] Seit dem 18.10.2017 ist der Abschlussbericht auf der Webseite des MLUL für die Öffentlichkeit zugänglich.[2]

Die Dokumente des Abschlussberichtes kommen zu dem Ergebnis, dass das Sprühverfahren für ungeschützte Biotope und Lebensraumtypen geeignet sei und dort auf eine Vegetationsaufnahmen verzichtet werden könnte, vorausgesetzt, es wird in kürzeren zeitlichen Abständen entschlammt. Aus Sicht des Bodenschutzes kommt das Pilotprojekt zu dem Ergebnis, dass eine „Substrat-Nutzungs-Matrix“ angewandt werden sollte. Damit könne zukünftig auch auf Bodenuntersuchungen verzichtet werden. Zum Umgang mit belastetem Baggergut kommt das Pilotprojekt nicht zu gesicherten und validierten Aussagen. Der nun abgestimmte Verfahrensablauf ist auf einer Seite im zeitlichen Jahresverlauf skizziert. Leider beinhaltet der Abschlussbericht keine Aussagen zu Ergebnissen der Schlamm- und Wasserbeprobung an den Pilotstrecken, zum zukünftigen Umgang mit belasteten Schlämmen, zur Kostenanalyse der Maßnahmen und zur zukünftigen Zielsetzung und Finanzierung der Entschlammung der Spreewaldfließe.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Kosten sind für die Entschlammung von wie viel Kilometern Spreewaldfließen jährlich für die kommenden drei Jahre geplant?

[1] http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.303992.de

[2] http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.537016.de

Antwort der Landesregierung

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

das Pilotprojekt zur Entschlammung der Spreewaldfließe ist erfolgreich abgeschlossen worden. Im Ergebnis haben sich die beteiligten Behörden auf ein geeignetes Verfahren, die notwendigen Untersuchungen und die im Einzelnen zu absolvierenden Planungs- und Prüfschritte geeinigt.Die Planung und Finanzierung der Entschlammungsmaßnahmen wird, wie üblich,im Rahmen der regulären jährlichen Planung des Leistungsumfangs der Gewässerunterhaltungmit den örtlich zuständigen Wasser- und Bodenverbänden (WBV)erfolgen.Die Vorbereitung der Leistungsverzeichnisse für die Unterhaltungsleistungen 2018 ist derzeit in Abstimmung zwischen den Bereichsingenieuren des LfU und den WBV.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Vogelsänger