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Mündliche Anfrage und Antwort: Einspeisebegrenzung von 50 % bei geförderten PV-Stromspeichern

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Die Mündliche Anfrage im Wortlaut:

Das Kleinspeicher-Programm der ILB förderte bis Ende 2022 die Investition in Anlagen zur Speicherung von elektrischer Energie. Nach den Förderrichtlinien dürfen geförderte Anlagen nicht mehr als 50 % der erzeugten Energie ins Netz einspeisen. Damit bleibt viel erneuer-bare Energie ungenutzt. Die Sinnhaftigkeit der Regelung ist umstritten. Sachsen hat die Regelung beispielsweise im Jahr 2022 aufgehoben. Auch die Bundesregierung hat eine entsprechende Regelung im EEG 2023 für neue Anlagen und Bestandsanlagen bis 7 kWh ab-geschafft, um im Zuge der Energiekrise die maximale Einspeisung zu ermöglichen.

Ich frage die Landesregierung: Plant sie die Aufhebung der Einspeisebegrenzung bei geförderten PV-Anlagen?