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Entsorgung giftiger Förderabfälle der Öl- und Gasindustrie auch in Brandenburg

Benjamin Raschke:

Recherchen von NDR und WDR zufolge könnte es bundesweit womöglich mehr als 1.400 Bohrschlammgruben mit giftigen Abfällen aus der Erdöl- und Erdgasförderung geben. Auch Umweltverbände schlagen Alarm. Demnach soll der Bohrschlamm in der Vergangenheit ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen entsorgt worden sein, obwohl es sich offenbar um Sondermüll handelt. Der Bohrschlamm kann zum Beispiel krebserregende polyzyklische, aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten, aber auch giftige Schwermetalle, wie Quecksilber und Arsen, sowie radioaktive Stoffe. Die stoffliche Zusammensetzung von Bohrschlamm kann variieren und somit auch der Schadstoffgehalt. Die Überwachung von Schlammgruben und die Entsorgung des giftigen Sondermülls liegen in der Zuständigkeit der Länder. Dem NDR/WDR zufolge soll es auch in Brandenburg etwa 400 Verdachtsflächen geben.

Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen zur Sanierung plant sie zu unternehmen, wenn sich die Recherchen von WDR/NDR bestätigen?

Antwort der Landesregierung

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Raschke, in Ihrer mündlichen Anfrage fragen Sie, welche Maßnahmen die Landesregierung zur Sanierung von giftigen Bohrschlammgruben plane, falls sich die Recherchen eines Senders zu diesem Themas bestätigen sollten. In entsprechenden Pressemitteilungen von Umweltorganisationen wird sehr vorsichtig formuliert: „könnte es womöglich“ und „soll es nach Schätzungen“. Wir bewegen uns da im Moment in einem sehr spekulativen Bereich.

Ich weise deswegen vorab darauf hin, dass anders, als Sie es in Ihrer Frage darlegen, nicht grundsätzlich von giftigen Abfällen gesprochen werden kann. Es war in den 60er und 70er Jahren gängige Praxis, Bohrschlämme zunächst in Gruben unmittelbar am Bohrplatz zu lagern. Der Landesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Bohrschlammgruben im Land flächig kontaminiert sind. Im Gegenteil, zahlreiche Gruben der ehemaligen Erdölindustrie der DDR, für die eine bergrechtliche Zuständigkeit festgestellt werden konnte, sind bereits zurückgebaut worden. Eine ausstehende richterliche Entscheidung wird die künftigen Zuständigkeiten ermitteln, aus denen das weitere Vorgehen abzuleiten wäre.

Auch gibt es bei uns keine zentral genutzten und deswegen überdurchschnittlich häufig belasteten Bohrschlammdeponien. Hier unterscheidet sich die Situation in Brandenburg von der in anderen Bundesländern. Insofern ist das im Moment noch ein bisschen im Bereich des Spekulativen, wie Sie auch in Ihrer Frage dargelegt haben. - Danke schön.

Präsidentin Stark: Es gibt noch Zusatzfragen von Herrn Raschke. Bitte schön, Herr Raschke.

Benjamin Raschke: Sehen Sie es mir nach. - Unternimmt die Landesregierung etwas, um herauszufinden, welche Flächen in welchem Ausmaß belastet sind?

Minister Gerber: Wir haben natürlich die Berichterstattung gesehen. In den Fragen, in denen es eine bergrechtliche Zuständigkeit gibt, haben wir uns dem natürlich zu widmen. Das ist klar.

Benjamin Raschke: Wie viele Fälle betrifft das von den ungefähr 400 Verdachtsfällen, die im Raume standen?

Minister Gerber: Eine genaue Zahl ist mir im Moment nicht bekannt.