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Erarbeitung der Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Baurecht

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Am 1. Dezember 2022 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Baurecht gebilligt. Vorbehaltlich des Ergebnisses der Befassung des Bundesrats am 16. Dezember 2022 eröffnet dies unter anderem die Möglichkeit, Tagebaufolgeflächen verstärkt für den Ausbau erneuerbarer Energien zu nutzen. Die Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer mittels der Erarbeitung entsprechender Verordnungen.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist die voraussichtliche Zeitschiene für die Erarbeitung der Brandenburger Verordnung?