Michael Jungclaus
Nach einer Abwägung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie wurde 2010 die Verlegung der Messstellen zur Kontrolle der Eisenwerte von hochbelastetem Grubenwasser des Tagesbaus Welzow-Süd genehmigt. Ziel war es, durch eine sogenannte „naturräumliche Aufbereitung“ die Belastung des eingeleiteten Grubenwassers zu senken.
Grundlage für die wasserrechtliche Erlaubnis ist nach dem Brandenburgischen Wassergesetz jedoch die Einhaltung von Grenzwerten der Einleitung.
Ich frage die Landesregierung: Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die genehmigte Verlegung der Messstellen zur Kontrolle der Einleitung?
Antwort der Landesregierung
Die Rahmenbedingungen für das Handeln des Bergbauunternehmens sowie für die Entscheidungen durch die zuständigen Behörden sind mit dem Braunkohlenplan für den Tagebau Welzow-Süd begründet. Hierin heißt es unter anderem: Im Abbaubereich des Tagebaus Welzow-Süd hat die Gewinnung von Braunkohle Vorrang vor anderen Nutzungs- und Funktionsansprüchen. Gleichzeitig sind aufgrund von ökologischen Ansprüchen zwingende Versorgungs- sowie Erhaltungspflichten auferlegt worden. Um diesen Pflichten bestmöglich gerecht zu werden, sind separat wasserrechtliche Verfahren und naturschutzfachliche Entscheidungen herbeizuführen.
Auf Antrag des Bergbauunternehmens haben das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (kurz LBGR) und das heutige LfU (Landesamt für Umwelt) als zuständige Behörden gemeinsam zu beraten und im Einzelfall zu entscheiden.
Im aufgezeigten Fall sind die Entscheidungen auf Basis von:
- § 1 Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt 1 vom 21. Juni 2004 (letzte Änderung vom 27. Mai 2009) mit dem Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen Teilabschnitt 1 (Brandenburgischer Teil) vom 21. August 2014,
- §§ 1, 2, 3, 5, 6, 8, 9, 12, 13 und 19 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit §§ 28 und 29 Brandenburger Wassergesetz und
- den geltenden Naturschutzgesetzen des Bundes und des Landes Brandenburg erfolgt.
Minister Albrecht Gerber