Zum Inhalt springen

Schutz der ökologisch bedeutsamen Stepenitz

Dokument herunterladen (PDF, 250 KB)

Benjamin Raschke:

In der Antwort auf meine , Drucksache 6/6038) gibt die Landesregierung an, die Stepenitz sei ökologisch von besonderer Bedeutung, ein landesweites Vorranggewässer zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und zudem „ein FFH-Schutzgebiet gemäß der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie der EU. Hierfür gelten ein Verschlechterungsverbot und das Ziel der Herstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für FFH-Lebensraumtypen und -arten.“

Nach aktuellen Berichten aus der Region ist die Stepenitz zurzeit unterhalb des Ortes Putlitz bis zur Dömnitz-Mündung unnatürlich braun gefärbt, ober- und unterhalb der Mühle in Putlitz stark grau gefärbt.

Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt sie, um die Ursachen zu finden und abzustellen, damit dieses ökologisch wertvolle Gewässer keinen Schaden nimmt?

Antwort der Landesregierung:

Die im Landesamt für Umwelt (LfU) erhobenen wasserchemischen Parameter unterhalb Putlitz zeigen neben der auffälligen Trübung und dem hohen Huminstoffgehalt keine Besonderheiten, die eine Schädigung von Wasserorganismen erwarten lassen. Huminstoffe sind nicht toxisch. Eine gutachterliche Bewertung des Landkreises Prignitz belegt diese Einschätzung.

Der Landkreis als untere Wasserbehörde wird im Rahmen seiner Zuständigkeit dafür Sorge tragen, dass keine schädlichen Einleitungen in die Stepenitz erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Minister Jörg Vogelsänger