Benjamin Raschke:
Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft unterstützt ein aktives Bibermanagement und hat dafür ein 7-Punkte-Programm aufgelegt. In Umsetzung des 7-Punkte-Programms zum Bibermanagement haben am 15. September 2015 die beiden Biberbeauftragten für das Land Brandenburg im Ministerium ihre Arbeit aufgenommen. Informationen von Umweltverbänden zufolge sollen die Stellen auf Grund der Inanspruchnahme von Elternzeit bzw. einem Austritt aus dem Arbeitsverhältnis in naher Zukunft bzw. bereits schon heute unbesetzt sein.
Ich frage die Landesregierung: Wie wird die Arbeit der Biberbeauftragten zukünftig abgesichert?
Antwort des Ministers für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Vogelsänger:
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Biberbeauftragten sind eine Säule des 7-Punkte-Programms für ein aktives Bibermanagement. Gleichfalls wichtige Säulen im 7-Punkte-Programm sind die Brandenburgische Biberverordnung und die Unterstützung der Gewässerunterhaltungsverbände durch die freiwillige Kostenbeteiligung des Landes Brandenburg für biberbedingte Mehraufwendungen. Das hat das Parlament beschlossen; ich halte das für eine richtige Entscheidung.
Mit der Biberverordnung wurde die Grundlage geschaffen, das Biberproblem in Brandenburg wirkungsvoll zu bekämpfen. Es liegt nun vor allem an den zuständigen unteren Naturschutzbehörden, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel auszuschöpfen. Vorbild ist da Märkisch-Oderland, dort wird das entsprechend praktiziert. Das reicht von einfachen Vergrämungsmaßnahmen über die Lebendentnahme bis hin zum Abschuss von Tieren, wenn alle anderen Maßnahmen im Vorfeld keinen Erfolg brachten.
Der Vollzug im Bereich Artenschutz liegt bereits jetzt in der Verantwortung der kommunalen Ebene, das hat mit der Funktionalreform gar nichts zu tun, das ist jetzt schon so.
Auch die Gewässerunterhaltungsverbände werden seit 2015 vom Land Brandenburg für die Beseitigung biberbedingter Mehraufwendungen an Gewässern 2 . Ordnung vom Land unterstützt - das habe ich eingangs schon gesagt -, das sind für die Jahre 2017 und 2018 immerhin jeweils 400.000 Euro. Das sind reine Landesmittel, das muss man betonen.
Auf einen wichtigen Punkt der Biberbeauftragten möchte ich besonders eingehen. Es ist ihnen gelungen, ein landesweites, ehrenamtliches Netz von Biberberatern aufzubauen. Diese werden künftig Ansprechpartner vor Ort sein. Insgesamt wurden 38 Freiwillige von meinem Haus geschult, von denen am Ende 30 Kandidaten die Prüfung erfolgreich abgelegt haben und nun im nächsten Schritt von den jeweils zuständigen Naturschutzbehörden zum ehrenamtlichen Biberbeauftragten bestellt werden.
Zur Frage der personellen Absicherung der Biberbeauftragten: Die Biberbeauftragten - das ist kein Geheimnis - wurden auf befristeten Stellen geführt. Ich habe durch interne Prioritätensetzung dafür gesorgt, dass für einen der beiden Biberbeauftragten eine unbefristete Stelle bereitgestellt wurde. So kann auch zukünftig die Arbeit der Biberbeauftragten des Landes fortgeführt werden.
In Anbetracht der dargestellten Maßnahmen und des künftigen Einsatzes der ehrenamtlichen Biberbeauftragten vor Ort halte ich den dauerhaften Einsatz von einem Biberbeauftragten für sachgerecht. Die Wahrnehmung der Aufgaben des Beauftragten erfolgt durch das zuständige Referat in der Abteilung Wasser. Damit wird es keine Unterbrechung in der kontinuierlichen Arbeit geben . - Vielen Dank.
Präsidentin Stark: Es gibt Nachfragen . Herr Abgeordneter Raschke, bitte.
Raschke (B90/GRÜNE): Herr Minister, vielen Dank für die ausführliche Darstellung. Es war ja fast die Evolution des Bibers dabei.
Sie haben ausgeführt, dass Sie die zwei befristeten Stellen in eine unbefristete Stelle umgewandelt haben. Es ist aber offen geblieben, ab wann diese Stelle wieder komplett besetzt ist. Vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen. Gibt es dafür eine Ausschreibung? Wann geht das los? Das war die erste Frage.
Zweite Frage: Sie haben nicht gesagt, ob die zweite Stelle, die befristet ist, jetzt komplett wegfällt oder erst mal weitergeführt wird und irgendwann wegfällt. Vielleicht können Sie auch noch etwas zur zweiten - befristeten - Stelle sagen .
Minister Vogelsänger: Herr Raschke, ich habe das in meiner Rede deutlich gemacht, Sie können es nachher ganz in Ruhe nachlesen. Es gab zwei befristete Stellen und es gibt jetzt eine unbefristete Stelle. Sie sprechen indirekt - in Ihrer Frage steht es - das Thema Elternzeit an. Das scheint auch für das Parlament ein spannendes Thema zu sein, habe ich heute in der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ gelesen. Ich werde mich dazu nicht äußern; denn das ist bei der Präsidentin bzw. im Präsidium in guten Händen. Genauso ist es bei mir in guten Händen, was das Ministerium betrifft. Insofern werde ich zu Einzelheiten meiner Mitarbeiter, wer welche Elternzeit in Anspruch nimmt, hier nichts sagen,
(Wichmann [CDU]: Richtig!)
sondern ich habe gesagt, dass die Arbeit der Biberbeauftragten in der Abteilung Wasser abgesichert wird. Das ist meine Aufgabe und dazu stehe ich auch. - Vielen Dank.
(Vereinzelt Beifall SPD)