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Teilstilllegung Wiesenhof-Schlachthof

Benjamin Raschke:

Im August 2016 wurde für die zum Wiesenhof-Konzern gehörende Geflügelschlacht- und Verarbeitungsanlage Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH in Königs Wusterhausen eine Kapazitätserweiterung von 120.000 Tieren am Tag auf durchschnittlich 160.000, zu Spitzenzeiten auf 240 000 Tiere täglich beantragt. Das Vorhaben ist nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtig.

Auf unsere Mündliche Anfrage vom 06.04.2017 und auf unsere Kleine Anfrage vom 25.04.2017 erhielten wir die Antwort, die beantragte Kapazitätserweiterung habe de facto bereits stattgefunden und bestehe seit April 2016, obwohl eine Genehmigung nach dem BImSchG noch nicht absehbar ist. Im vergangenen Jahr wurde ein Verfahren zur Anordnung einer Teilstilllegung eingestellt. Nun wurden wir vom Umweltminister darüber unterrichtet, dass erneut die Anordnung einer Teilstilllegung der Anlage geprüft wird. Nach über einem Jahr nicht genehmigter Kapazitätserweiterung ist diese Prüfung noch immer nicht abgeschlossen.

Ich frage daher die Landesregierung: Wird die Entscheidung über die Teilstilllegung noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2017 getroffen?

Antwort der Landesregierung:

Der Bescheid zur Teilstilllegung ist am 20. Juni 2017 erlassen worden.

Minister Jörg Vogelsänger