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Mündliche Anfrage: Weitere Entwicklung der Förderung des Behinderten- und Rehabilitationssportbundes Brandenburg

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Sportangebote für Menschen mit Behinderungen, insbesondere auch inklusive Angebote, sind eine wichtige Voraussetzung für mehr Teilhabe von Behinderten und von Behinderung bedrohte Menschen am gesellschaftlichen Leben. Die Zuschüsse an Sportvereine und Verbände stiegen in den letzten Jahren von 17 022 925 Euro 2020 auf 18 804 000 Euro in den Jahren 2021 und 2022 bis auf 22 304 000 Euro im Doppelhaushalt 2023/24. Es sollte selbstverständlich sein, dass auch Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen, die in Behindertensportvereinen aktiv sind und/oder inklusive Sportangebote nutzen, von diesem Anstieg der Haushaltsmittel profitieren.

Ich frage die Landesregierung: Welcher Anteil der Zuschüsse an Sportvereine und Verbände in Höhe von 22 304 000 Euro im Jahr 2023 und 2024 ist für die Förderung des Behinderten- und Rehabilitationssportbundes Brandenburg e. V. und sonstiger inklusiver und Behindertensport-Angebote vorgesehen?