Die Umweltminister*innenkonferenz hat am 01.12.2023 einen Beschluss zum besseren Schutz der Weidetierhaltung gegenüber Wolfsangriffen beschlossen. Demnach können übergriffige Wölfe bereits nach einmaligem erfolgreichen Angriff auf geschützte Weidetiere geschossen werden.
Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen hat der Beschluss der Umweltminister*innenkonferenz für das Wolfsmanagement im Land Brandenburg?