- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Wir sehen in einem dünn besiedelten FLächenland wie Brandenburg Krankenhäuser als wichtige Anker der medizinischen Versorgung und wollen sie erhalten. Und eben weil sie für die Patentinnen und Patienten eine solch wichtige Rolle spielen, steht für uns die Behandlungssicherheit der Patientinnen und Patienten ebenso im Zentrum unserer Forderungen. Wir haben daher eine Weiterentwicklung der Qualitätssicherung der einzelnen Häuser immer für wichtig und sinnvoll erachtet. Auch wenn die Vorgaben dazu initial vom Bund kommen!
Die Erfassung der Qualität medizinischer Leistungen ist komplex. Fallzahlen spielen dabei eine Rolle, sie sind aber nicht alles. Uns ist völlig klar, dass - ebenfalls aufgrund der Siedlungsstruktur Brandenburgs - in einzelnen medizinischen Fachgebieten nicht unbedingt Fallzahlen in einer bundesweit vergleichbaren Höhe zu erwarten sind. Unter anderem deswegen konnten wir im Juni 2017 die Beweggründe der Koalitionsfraktionen für den Antrag nachvollziehen, auf dem dieser Gesetzentwurf basiert. Wir hatten damals jedoch darum gebeten, jeweils besonders sorgfältig zu prüfen, in welchen Fällen das Land die Qualitätsindikatoren aussetzen möchte. Basierend auf den drei Parametern Behandlungssicherheit, Komplexität der Qualitätserfassung und besondere medizinische Versorgungssituation im ländlichen Raum hatten wir im Prinzip das genaue Gegenteil dessen gefordert, was nun in diesem Gesetzentwurf steht.
Wir hätten uns gewünscht, dass für jede Aussetzung einer Vorgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses neu entschieden werden muss, verbunden mit einer Informationspflicht an den Gesundheitsausschuss. Immerhin hat der Ausschuss Eingang in das Gesetz gefunden. Wir begrüßen es, dass der zuständige Ausschuss zu hören ist, auch wenn wir das restliche Procedere im Umgang mit den Qualitätsindikatoren zu lax finden. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Wir Bündnsgrüne haben die Entwicklung solcher Qualitätsindikatoren auf Bundesebene immer unterstützt. Unsere große Hoffnung ist jetzt, dass das Land mit diesem für jede Patientin und jeden Patienten hochgradig relevanten Aspekt der BehandlungsquaLität mit der erforderlichen Verantwortung umgehen wird.
Im vorliegenden Gesetzentwurf soll des Weiteren landesrechtlich die Durchführung von Modellvorhaben zur kommunalen Pflegeberatung ermöglicht werden. Diese Neuerung basiert auf dem dritten Pflegestärkungsgesetz. Bisher hatten die Kommunen aufgrund der Vorgaben der Sozialgesetzbücher kaum Regelungskompetenz. Dabei ist gerade die Schaffung einer kommunalen Pflegeinfrastruktur ein immens wichtiger Schritt, um älteren und pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in ihrem vertrauten Wohnumfeld und qualifizierte, gute Pflege zu ermöglichen. So funktioniert gesellschaftliche Teilhabe am besten! Auch diese Vorgabe ist eine seitens des Bundesgesetzgebers, die wir ausdrücklich begrüßen.
Die Rolle der Patientenfürsprechenden konkreter zu bestimmen, ist ein guter und wichtiger Schritt. Sie vermitteln und unterstützen, und das alles im Ehrenamt. Die NeuformuLierung im Gesetzentwurf ist ein Zeichen der Wertschätzung.
Trotz der sinnvollen Änderungen im Bereich Pflege, Patientenfürsprechenden und Datenschutzgrundverordnung sehen wir einen verantwortungsbewussteren Umgang mit der Sicherheit der Patientinnen durch die Formulierung zu den Qualitätsindikatoren nicht vollumfänglich gewährleistet. Dies wird weiter zu diskutieren sein. Der Überweisung an den Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmen wir selbstverständlich zu.