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Ricarda Budke spricht zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes und der Naturschutzzuständigkeitsverordnung

-Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren!

Wir erleben gerade das 30. Jahr nach der Wiedervereinigung und heute nehmen wir die Schutzkategorie „Nationales Naturmonument“ in unser Naturschutzausführungsgesetz auf. Das macht diesen Tag zu einem guten Tag! Denn damit können wir auch in Brandenburg das „Grüne Band“ entlang der innerdeutschen Grenze als Nationales Naturmonument ausweisen!

Das Grüne Band ist seit 30 Jahren ein Symbol für die Überwindung von Grenzen und für die länderübergreifende Zusammenarbeit im Naturschutz. In Europa verbindet es 24 Staaten auf einer Länge von über 12.500 Kilometern. In Deutschland verläuft es entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze über 1.393 Kilometer mitten durch das Land und berührt insgesamt neun Bundesländer.

Brandenburg ist mit einer Länge von ca. 30 km am Grünen Band beteiligt.

Das Grüne Band ist der längste Verbund von Lebensräumen der Natur in Deutschland.

Eine besondere Bedeutung hat es als Erinnerungslandschaft an die friedlich überwundene Teilung des Landes. Aus dem ehemaligen Todesstreifen entlang der innerdeutschen Grenze ist dank des Engagements vieler Akteure eine Lebenslinie entstanden. Eine Lebenslinie, die nicht nur vielfältige Biotope miteinander verbindet. Das Grüne Band bewahrt mit vielen Relikten und Gedenkorten auch die Erinnerung an die ehemalige Teilung unseres Landes.

Wir freuen uns, dass es nun zum 30. Jubiläum der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten möglich wird, dieser besonderen Lebenslinie auch einen besonderen Schutzstatus als Nationales Naturmonument zu verleihen.

Dies soll laut Gesetz als Verwaltungsakt vom Umweltministerium vorgenommen werden. Aber es sollte nicht beim Verwaltungsakt bleiben. Es sollte ein Grund zum Feiern, aber auch zum Gedenken sein – an die Repressalien und Beschränkungen, mit denen die Bewohner der Grenzregion leben mussten.

Umso wichtiger ist es, die Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument mit den Menschen an der Elbe bei Lenzen in einem gemeinsamen und öffentlichkeitswirksamen Akt zu vollziehen. Ich bin sicher, das Umweltministerium wird sich dazu etwas einfallen lassen.

Die Änderung des Naturschutzausführungsgesetzes beinhaltet aber auch noch einen weiteren Punkt, nämlich die Erweiterung des Stiftungsrates der Stiftung NaturSchutzFonds. Dazu hatten wir im Koalitionsvertrag festgelegt, dass die Landnutzerverbände ein Platz im Stiftungsrat erhalten sollen. Wir haben uns nach der Anhörung im Umweltausschuss darauf verständigt, dass zusätzlich auch noch die kommunalen Spitzenverbände und Person des für Wasserwirtschaft zuständigen Ministeriums einen Platz erhalten!

Damit werden noch mehr Perspektiven vertreten sein – das erhöht auch den fachlichen Austausch!

In diesem Sinne bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.