- Es gilt das gesprochene Wort!
- Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitmenschen in Brandenburg,
die AfD macht also auf besorgt. Was unser aller Versorgung betrifft, sollten wir krank werden, was natürlich früher oder später sehr wahrscheinlich ist. Und präsentiert Vorschläge. Einer betrifft das Landärzteprogramm. Das soll auf jeglicher Ebene ausgebaut werden. Klingt gut. Hatten wir schon mal als Antrag ziemlich ähnlich im März 2023, allerdings von der LINKE. Die jetzt dieses Thema in ihrem Antrag auch wieder aufruft, um beide Anträge geht es also. Damals habe ich vorgerechnet, was uns das Programm, was ja aufgelegt worden ist in der Hoffnung auf künftige Landärzt*innen in Brandenburg, kostet. Millionen, Jahr für Jahr. Vermutlich ist das Geld gut angelegt, das wollen wir mal hoffen.
Viel mehr, und auch das erwähnte ich damals, als hoffen, können wir noch nicht. Wissen über den Effekt können wir erst, wenn die ersten Stipendienempfänger*innen fertig sind, das wird 2025 der Fall sein. Dann sollte evaluiert werden. Wozu auch gehört, dass darüber nachgedacht wir, künftige Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Vergabe mit aufzunehmen. Was man erst jetzt im Übrigen überlegen könnte, denn gerade vor wenigen Wochen haben an der MHB die ersten Studierenden der Zahnmedizin in BB begonnen.
Sie wollen die Co-Stipendien, die ausgereicht worden sind für Weiterbildung wieder auflegen, halten das Abschaffen für eine Fehlentscheidung. Nein, das war sie nicht. Diese Stipendien sind so gut wie nicht abgerufen worden. Im Übrigen: es gibt in Brandenburg Landkreise, die eigene Stipendien aufgelegt haben für junge Leute, die Medizin studieren. Das Geld, davon ist auszugehen, könnten sie alle durchaus gebrauchen. Und natürlich sind Kriterien geknüpft an die Ausreichung. Verständlich, denn es soll ja darum gehen, junge Mediziner und Medizinerinnen dann vor Ort zu binden. Und exakt daran scheitert es oft. Will sagen: die Inanspruchnahme der Gelder ist sehr, sehr überschaubar. Nächstes Thema: Sie wollen, dass Medizinstudierende schon in der Ausbildung die Arbeit im richtigen ärztlichen Leben kennen lernen und so weiter. Ja klar. Das ist im Übrigen auch eine Empfehlung, die der Recherchestudie zu entnehmen ist, die Sie, liebe Kolleginnen von der LINKE in Ihrer Begründung für den Antrag zitieren. Und wieder verweise ich auf die MHB, die exakt das macht, seit inzwischen beinahe 10 Jahren, sehr erfolgreich übrigens, der Modellstudiengang Humanmedizin orientiert sich bei der Aufnahme eben nicht am Numerus Clausus. Die ersten Jahrgänge sind inzwischen approbiert, ich wiederhole mich – in diesem Falle allerdings gern – etwa 2 Drittel bleiben in Brandenburg.
Im Übrigen organisiert der Förderverein der Hochschule mehrmals im Jahr Exkursionen ins Land, in ländliche Regionen, zu Bürgermeister*innen, Hausärzt*innen, zu Pflegediensten usw.
Und was die Landärztequote betrifft: Die kann das Land einführen, wenn die Mediziner*innenausbildung in Cottbus gestartet ist. Die Entscheidung wäre möglich und sicherlich sehr wünschenswert.
Was aber nach wie vor eine sehr effektive Möglichkeit ist, dem Mangel an Ärztinnen und Ärzten zu begegnen ist es, geflüchtete Menschen, unter denen es hervorragend ausgebildete MedizinerInnen gibt, so rasch es geht für die Kenntnisprüfung vorzubereiten, die übrigens die meisten, die sie absolvieren, bestehen und danach ganz wesentlich in Brandenburger Kliniken tätig werden.
In den Anträgen geht es auch um MVZ. Ähnliches war schon mal Thema eines Antrages von BVB/Freie Wähler. Was ich damals sagte, gilt noch heute.
Nämlich erstens: Ja, MVZ können eine extrem sinnvolle Variante der ambulanten Ärztlichen Versorgung sein. Darin sind sich alle einig.
Zweitens: Auch kommunale Gründungen sind vorstellbar. Seit 2015 ist das möglich. Baruth/Mark hat es nach zähem Ringen hingekriegt. Weil alle es unbedingt wollten. Es wird, das sieht man ja, die absolute Ausnahme bleiben. Vorerst. Damals erwähnte ich als wahnsinnigen Hemmschuh die Sicherheitsleistungen, die Kommunen bringen müssen. Wir reden von Millionen – was aber vom Kommunalrecht untersagt ist. Ergo, fasste ich damals zusammen: Wenn der Bund da nicht was Vernünftiges regelt, kommen wir nicht voran.
Noch ein Wort, liebe LINKE, zum geforderten Mitspracherecht des Landes bei der Vergabe von Arztsitzen. Ja klar, genau darum kämpft das Ministerium. Sie erinnern sich vielleicht an den vergangenen Sommer, als Ursula Nonnemacher davon in einem Interview sprach und auch begründete, warum das nötig ist. Vor allem angesichts der Situation im Ländlichen Raum und der notwendigen Umstrukturierung von Krankenhäusern hin zu Gesundheitsstandorten mit reduzierten stationären Angeboten – da, wo es sinnvoll ist – und dafür ausgebauter ambulanter Versorgung. Nun ja, die Begeisterung bei manch einem Akteur hielt sich in sehr überschaubaren Grenzen, falls Sie sich erinnern… Also, damit rennen Sie offene Türen ein! Nur, und das schreiben Sie, liebe LINKE ja selbst in der Einführung in Ihren Antrag sehr differenziert und treffend: das Land kann allein nicht alles, was wir wollen – der Bund muss Bedingungen schaffen.
Was gemacht werden kann, das schieben wir in dieser Koalition an.
Ich bitte um Ablehnung.
Ich stelle fest: Das, was Sie aufgeschrieben haben, ist nicht neu, schon längst in der Diskussion. Beispiel kommunale MVZ.
Oder es ist jetzt nicht mal eben so zu beschließen. Beispiel Landarztquote.
Oder es ist eine sehr teure Maßnahme, die sinnvoll erst diskutiert werden kann, wenn belastbare Resultate vorliegen. Beispiel Landärztestipendien.