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Rede im Landtag: Grundsteuerreform nicht zur Abschaffung der Nivellierungshebesätze im Finanzausgleich missbrauchen

- Es gilt das gesprochene Wort!

Die Grundsteuerreform scheint sie ja mächtig um zu treiben, BVB/FREIE WÄHLER. Aber warum besprechen sie die damit verbundenen Fragen – von denen auch wir einige haben - nicht im Fachausschuss? Ich finde, da gehören sie hin. Ich will gar nicht abstreiten, dass man im Zuge der Umstellung auf neue Grundsteuermessbeträge Detailfragen zu Runderlassen oder ministerialen Richtlinien diskutieren zu klären sind. Da aber jetzt schon in dem von Ihnen beantragten Sinne gegenzusteuern, halten wir nicht für erforderlich.

Sie wollen hiermit ja die Nivellierungshebesätze im FAG abschaffen. Die haben wir schon lange und auch heute gibt es in Brandenburg sehr unterschiedliche Hebesätze. Der nivellierte Hebesatz wird regelmäßig neu gebildet, die von ihnen beklagte Unsicherheit bei Haushaltsaufstellung besteht daher schon heute. Dass das ein Problem wäre, ist mir aber noch nicht zu Ohren gekommen. Ob das nach der Grundsteuerreform anders ist, wird man sehen. Grundsätzlich halten wir dieses Instrument aber für sinnvoll. Die Nivellierung im FAG gibt es ja, um zu verhindern, dass es in der kommunalen Familie zu einem Unterbietungswettlauf bei diesen Steuern kommt und die Kommunen, gewinnen, die sich den geringsten Hebesatz leisten können. Außerdem könnten Kommunen ihre Hebesätze auch reduzieren, um so zulasten der übrigen Städte und Gemeinden höhere Schlüsselzuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich zu erhalten. Es geht also darum, durch die Nivellierung sicherzustellen, dass die Wahl des eigenen Hebesatzes keine Rolle bei der Berechnung der Steuerkraftmesszahl spielt. Daher lehnen wir die von Ihnen geforderte Abschaffung der Nivellierungshebesätze im FAG ab.

Sie fordern darüber hinaus den Verzicht der Anwendung der Durchschnittshebesätze bei Maßnahmen der Haushaltssicherung und der vorläufigen Haushaltsführung sowie bei Gewährung von Zuweisungen zum Ausgleich besonderer Bedarfe gemäß § 16 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes. Auch hier lehnen wir die komplette Abschaffung ab, können uns aber vorstellen, über Details zu diskutieren, wenn es so weit ist. Denn natürlich müssen die betroffenen Kommunen in Haushaltssicherung oder bei Zuschüssen auch prüfen, ob sie die Hebesätze der Gemeindesteuern anheben können, um die Bedarfe so decken zu können.

Ich bitte daher um Ablehnung des vorliegenden Antrags.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "Aufkommensneutralität der Grundsteuer im Rahmen der Grundsteuerreform rechtlich ermöglichen" (TOP 14 der 91. Plenarsitzung)