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Rede im Landtag: Umsetzung und Weiterentwicklung der Verbraucherpolitischen Strategie des Landes Brandenburg

- Es gilt das gesprochene Wort!

Der Landtag hat in seinem Beschluss zum 30-jährigen Bestehen des Verbraucherschutzes im Land im letzten Jahr die Landesregierung aufgefordert, den Verbraucherschutz weiter auszubauen, dabei dafür Sorge zu tragen, dass die Angebote der Verbraucherzentrale barrierefreier und für alle Menschen in Brandenburg nutzbar gestaltet werden. Vor allem soll aber die Verbraucherpolitische Strategie umgesetzt und auch weiterentwickelt werden. Heute reden wir über den Bericht zum aktuellen Stand zur Umsetzung dieses Beschlusses.

Wo stehen wir also heute? Die Anforderungen an einen guten Verbraucherschutz wachsen kontinuierlich, Produkte haben nicht selten weltweite Lieferketten, Dienstleistung werden zunehmend ebenso arbeitsteilig erbracht, die wenigsten von uns können da den Überblick behalten. Ein starker Verbraucherschutz wird daher immer wichtiger.

Eine starke Rolle im Verbraucherschutz spielt zunächst die Europäische Union. In sehr vielen Bereichen hat EU-Recht den Verbraucheralltag positiv beeinflusst. Zum Beispiel indem starke Gesetze zum Inverkehrbringen von chemischen Produkten, medizinischen Erzeugnissen und Kosmetika erlassen wurden. In der EU gibt es ein einheitliches Widerrufsrecht mit dessen Hilfe von Online-Käufen zurückgetreten werden kann, ein einheitliches Datenschutzrecht mit hohen Standards, die Abschaffung von Roaminggebühren und so weiter. Was die EU für den Verbraucher erreicht hat, ist hervorragend. Die EU hat ein Schutzniveau für Verbraucher geschaffen, das als Inspiration für Verbraucherinnen und Verbraucher überall auf der Welt dient. Ich finde dieser Hinweis auf den entscheidenden Einfluss der EU auf den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gehört in jede Debatte zum Verbraucherschutz.

Der vorliegende Bericht der Landesregierung zeigt, dass die Weiterentwicklung unserer Verbraucherpolitischen Strategie in vollem Gange ist. In der alten Strategie von 2018 waren noch Maßnahmen enthalten, die eher einen fortlaufenden Charakter haben und die laufende organisatorische Zusammenarbeit in der Landesregierung betrafen. Zum Beispiel die Arbeit in der Plattform Verbraucherschutz. Eine solche Maßnahme erschwert natürlich die Messbarkeit der Zielerreichung. Das soll daher künftig vermieden werden. Gut so.

Spannend wird es, wie ich finde, bei der Diskussion über die neuen Zielformulierungen. Ein Vorschlag lautet „Die Bezahlbarkeit von Energie wird für jeden privaten Haushalt im Sinne der Daseinsvorsorge sichergestellt.“ Dieses Thema soll im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2040 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie erarbeitet und verfolgt werden. Aber wann ist Energie „bezahlbar“? Ohne eine sinnvolle Definition dieses Zieles wird es schwer das Ziel so zu beschreiben, dass es messbar wird. Ähnlich sieht es beim Thema Mobilität aus welches dann im Verkehrsministerium verortet wird. Das Ziel „Eine nachhaltige, barrierefreie, verbraucherfreundliche und sichere Mobilität für alle wird ermöglicht.“ ist schon mal sehr gut, aber wie wird das untersetzt? Wann ist Mobilität verbraucherfreundlich? Hier wird es noch spannende Diskussionen geben, denen wir uns aber auch alle stellen müssen, denn genau das sind ja die Fragen unserer Zeit. Ich finde, daran wird auch deutlich, wie zentral das Thema Verbraucherschutz ist und wie wichtig der ressortübergreifende Ansatz, der hier gewählt wurde.

Die Handlungsfelder der neuen Strategie bilden die wichtigsten verbraucherpolitischen Themen und Herausforderungen ab und ich finde das ist sehr gut gelungen. Besonders das Handlungsfeld „Digitale Produkte und Dienstleistungen“ ist heute ja wichtiger denn je.

Bei der Fülle von Aufgaben ist eine stärkere Schwerpunktbildung in Zielen und Maßnahmen nötig. Die Verbraucherpolitik des Landes muss noch stärker als bisher akzentuiert und konturiert werden. Denn bei aller Liebe für den Verbraucherschutz, die finanziellen Mittel sind auch hier endlich.

Grundsätzlich geht es beim Verbraucherschutz ja immer darum, die Interessen der Verbraucherin oder des Verbrauchers gegenüber den anbietenden Unternehmen in ein Gleichgewicht zu bringen. Hierzu gehören auch Interessen, die die Teilhabe der Verbraucherin oder des Verbrauchers an natürlichen Ressourcen, an Umweltgütern, an sozialen Errungenschaften ausmachen und die dazu befähigen, Konsumentscheidungen verantwortungsbewusst nach persönlichen, aber auch nach Kriterien des Gemeinwohls zu treffen. Das erklärte Ziel der Landesregierung ist es, die dafür notwendige Transparenz zu schaffen. Das ist auch dringend notwendig zum Beispiel durch entsprechende Kennzeichnung von Produkten. Was wir aber nicht brauchen, ist ein unüberschaubares Wirrwarr von Siegeln und Labeln aller möglichen Anbieter. Von der Landesregierung erwarten wir hier mehr Klarheit und Überschaubarkeit. Aber auch der direkte Kontakt zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern ist wichtig und daher sind wir froh, dass mit einem zweiten Digimobil jetzt der Verbraucherschutz noch besser im ganzen Land unterwegs ist. Gute Verbraucherpolitik kann das Vertrauen der Menschen in einer immer komplexer werdenden Gesellschaft stärken. Die stetige Weiterentwicklung der Verbraucherpolitik ist daher für den Zusammenhalt in der Gesellschaft äußerst wichtig. Hier investiertes Geld ist gut angelegtes Geld. In diesem Sinne freue ich mich auf die nächsten Schritte und auf die spannenden Diskussionen auf dem Weg zu einer neuen Verbraucherpolitischen Strategie des Landes Brandenburg.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Bericht "Bericht zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Verbraucherpolitischen Strategie des Landes Brandenburg - gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 15. Mai 2020 (Drucksache 7/1167[ND]-B)" (TOP 11 der 72. Plenarsitzung)