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Carla Kniestedt spricht zum Antrag der Fraktion DIE LINKE "Rechte der Menschen mit Behinderungen weiter stärken"

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe einigermaßen ermattete Mitstreiterinnen und Mitstreiter hier im Plenum!

Ich habe während der Reden, die hier gehalten wurden, an mancher Stelle in meinem Manuskript Häkchen gemacht - ich werde mich bemühen, nicht so wahnsinnig viel zu wiederholen, was ich genauso sehe und aus meiner Sicht richtig formuliert wurde.

Was mir allerdings aufgefallen ist - das möchte ich einmal ganz dringend sagen, obwohl es hier nirgends steht -: Ich finde, Frau Bessin, es geht jetzt nicht vor allem darum, ob wir Eltern Wahlfreiheiten gestatten - das ist eine schöne Sache, es geht aber vor allem darum, Inklusion durchzusetzen und Menschen mit
Behinderungen als Menschen zu sehen, die die gleichen Rechte wie wir alle haben, die also selbstbewusste Menschen sind, die uns nicht irgendwie mit einem Mitleidsbonus in Geschichten verpackt immer mal vorgeführt werden, darum, dass sie selbstbestimmt leben können, dass wir sie endlich als das wahrnehmen, was sie sind: genauso wertvoll und wichtig wie jeder andere von uns.

Insofern ist der vorliegende Antrag zur Stärkung der Menschen mit Behinderungen in der Grundannahme natürlich gut. Es ist - davon gehe ich aus - uns allen ein Anliegen, diese Menschen zu stärken. Wir müssen es im Übrigen auch tun, das ist in Artikel 12 Abs. 4 der Verfassung des Landes Brandenburg
bereits geregelt. Dort steht, dass wir für Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu sorgen haben.

Frau Bessin, Sie sagten, dass unheimlich viel Papier beschrieben wird und dann nichts passiert - Sie werden es kaum für möglich halten: Das, was die Koalition auf Papier geschrieben hat, was Herr Baaske kurz zusammengefasst hat, werden wir umsetzen: Wir setzen uns dafür ein, die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen, wir werden die Interessenvertreterinnen und
Interessenvertreter der Selbsthilfegruppen für die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft einbinden.

Politik ist ein Querschnittsthema für alle, wir werden das behindertenpolitische Maßnahmenpaket fortschreiben und evaluieren das nur noch einmal fürs Stammbuch. Wir lassen uns aber durch diesen Antrag nicht unter Druck setzen. Er ist aus unserer Sicht auch nicht ganz schlüssig.

Darin geht es um die Fortschreibung bis zum 4. Quartal 2020. Das Kabinett hat im Dezember 2016 das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 2.0, von dem schon mehrfach die Rede war, beschlossen. Es hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2021. Vor einem Jahr - in einem Land vor unserer Zeit - hat Herr Büttner, der gerade nicht da ist, als Staatssekretär gesprochen und war extrem überzeugt von diesem Paket. Seine Rede fand nicht etwa in grauer Vorzeit, sondern im Juni vergangenen Jahres statt. Dort war überhaupt nicht die Rede davon, dass in irgendeiner Form irgendetwas geändert werden sollte - zumindest
nicht dramatisch.

Herr Baaske sagte es schon: Wenn alle an einer Novellierung beteiligt werden sollen, ist die Frist bis zum 4. Quartal 2020 nicht wirklich zielführend, dafür benötigt man mehr Zeit.

Eines möchte ich unbedingt noch loswerden, es wurde schon kurz angesprochen: Dieser Drang, alle Stellen an den Landtag zu binden, erschließt sich mir spontan nicht, denn dann kann erst sehr spät eingegriffen werden - das wurde bereits erwähnt.
Das ist nicht zielführend.

Ich höre an dieser Stelle auf, obwohl ich noch ein paar Sätze sagen könnte. Ich lasse es sein, ich sage nur, dass wir uns intensiv um dieses Thema kümmern werden. Wir kümmern uns gemeinsam mit den Menschen, um die es dabei geht, darum und reden nicht nur über sie. Der Antrag ist also im Ansatz gut,
in der Umsetzung aber eher lückenhaft und daher abzulehnen.
- Vielen Dank.

Sehen Sie hier die Rede: