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Rede im Landtag: Mehr Klimaschutz, auch in der Bauordnung

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

Erst letzten Freitag sind in Acht Brandenburger Städten wieder viele Menschen auf die Straße gegangen um zu verdeutlichen: Um die Klimakrise aufzuhalten, müssen wir jetzt Maßnahmen ergreifen!

Und genau das tun wir mit diesem Gesetzesentwurf. Brandenburg führt eine Solarpflicht ein!

Wir passen unsere Art und Weise zu bauen endlich an die Realität der Klimakrise an, indem wir beim Neubau von öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden Solaranlagen verpflichtend machen. An der Stelle haben wir unseren ursprünglichen Gesetzesentwurf sogar noch verbessert: denn die Pflicht für eine Solaranlage gilt auch dann, wenn im Bestand eine umfangreiche Dachsanierung vorgenommen wird!

Einiges, was heute hier vorgetragen wurde, hat mit der Realität nichts zu tun. Natürlich gibt es im Gesetzesentwurf Ausnahmen bei fehlender Wirtschaftlichkeit. Und so zu tun, als würden wir mit diesem Gesetzesentwurf das Bauen in Brandenburg erschweren ist grundlegend falsch!

Ganz viele Änderungen in diesem Gesetzesentwurf schaffen ganz konkrete Erleichterungen für das Bauen und damit für die Menschen in unserem Land!

Das machen wir im Sinne der Nachhaltigkeit. Wir erleichtern mit diesem Gesetz Umnutzungen von bestehenden Gebäuden zu Wohnraum und erreichen damit gleich mehrere Dinge: - Schaffung von Wohnraum. - Verhinderung von Flächenversieglung und grauen Emissionen durch Neubau. - Bürokratieabbau.

Gleichzeitig sorgen wir für mehr Nachvollziehbarkeit und Gerechtigkeit zwischen den einzelnen Landkreisen. Und auch hier haben wir im parlamentarischen Verfahren nochmal nachgebessert. Wir wissen, dass gerade im Baurecht Ermessensentscheidungen sehr frustrierend sein können. Wenn ich ein Bauvorhaben habe, was zwar nicht exakt in die Bauordnung passt aber keinem ihrer Schutzziele widerspricht ist es bisher Ermessensentscheidung, ob es genehmigt wird. Das führt dazu, dass manche Sachen in einem Landkreis gebaut werden dürfen, im Nachbarlandkreis aber nicht. Dem Wirken wir entgegen indem wir im bestehenden Gesetz das kleine Wort „kann“ in das große Wort „soll“ ändern und damit für Klarheit bei vielen Beantragungen sorgen.

Ich bin auch sehr froh, dass wir es in diesem Gesetzesentwurf endlich geschafft haben eine für den kulturellen Bereich wirklich wichtige Änderung voran zu bringen: In der Bauordnung wird endlich klargestellt, was bei Festivals genehmigungsfrei ist!

Und auch die Landwirtschaft profitiert von unserer Gesetzesänderung: - Mobile Hühnerställe, Klarstellung Kufen. - Kleine Stauanlagen werden genehmigungsfrei, die wir dringend brauchen, um Moorschutz und Landwirtschaft unter einen Hut zu bringen.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu einem Gesetzesentwurf.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Drittes Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung" (TOP 8 der 90. Plenarsitzung)