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Rede im Landtag: Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer*innen an den Bildschirmen,

Ich freue mich, dass wir in dieser Legislatur die 3. Novelle des Abfall- und Bodenschutzgesetzes verabschieden können. Dieses Thema rückt ja vor allem dann ins Blickfeld der Menschen, wenn’s mal nicht klappt mit der Abfallentsorgung. Denn wer will schon gern auf seinem Müll sitzen bleiben.

Aber Dank der sorgsamen und verantwortungsbewussten Arbeit in den Ämtern und Kommunen, die als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger dafür zuständig sind, können wir von einer geordneten Abfallentsorgung ausgehen. Dafür gebührt den Kommunen unser herzlicher Dank!

Und wie in der Anhörung zum Gesetz vom Landkreistag angemerkt wurde, hat es im Zuge der Novellierung eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium gegeben, so dass dieses Gesetzes den Landtag fast so verlässt, wie es durch die Landesregierung eingebracht wurde.

Bundes- und Europarecht geben einiges Neues zum Ressourcenschutz in der Abfallwirtschaft und zum besseren Schutz des Bodens vor. Das wollen wir nun auch in Brandenburg anwenden.

In unserem Land fallen jährlich circa 14 Millionen Tonnen Abfälle an. 2022 waren es im privaten Bereich 432 kg pro Einwohner*in. Das ist viel und diesen Umfang müssen wir reduzieren!

Angesichts von Bürgerinitiativen gegen neue Deponiestandorte und Verbrennungsanlagen dürften wir uns einerseits darüber einig sein, den Bedarf an neuen Deponien und Verbrennungsanlagen zu reduzieren. Andererseits sind Abfälle auch Ressourcen und Ressourcen sind knapp.

Durch gezielte Abfallberatung, konsequente Getrenntsammlung und stärkere Kontrollen wollen wir künftig mehr als bisher der Abfallhierarchie folgen, das heißt:

- An erster Stelle steht die Abfallvermeidung, - an zweiter Stelle die Wiederverwendung, - an dritter Stelle das Recycling - und erst an letzter Stelle folgen Verbrennung oder Deponierung.

Kommen wir zum Schutz unseres Bodens. Es wird nun im Gesetz festgeschrieben, sparsamer und schonender mit Grund und Boden umzugehen und Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu beschränken.

Dazu soll auch die Entsiegelungsstrategie beitragen, die gerade im Umweltministerium erarbeitet wird. Dies dürfte nicht nur im Interesse von Land- und Forstwirtschaft sein. Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels wird der Schutz und die Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen wie Wasserrückhalt und CO2-Bindung immer wichtiger.

Natürlich hätte ich mich auch gefreut, wenn wir explizit den Moorbodenschutz im Brandenburgischen Bodenschutzgesetz verankert hätten. Aber mit unseren Koalitionspartnern war das nicht zu machen.

So richtig nachvollziehen kann ich das nicht, denn mit unserem Beschluss zum Moorschutzprogramm – Drucksache 8742 - vom 23. November 2023 hatten wir genau das festgelegt.

Hier braucht es offensichtlich auf Seiten der SPD noch ein wenig Mut.

Dennoch bitte ich um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf, denn es bringt uns einen großen Schritt nach vorn!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes" (TOP 24 der 107. Plenarsitzung)