- Es gilt das gesprochene Wort!
Die Landesregierung soll mit diesem Antrag beauftragt werden, gegenüber der FBB GmbH darauf hinzuwirken, dass Preissteigerungen bei Kosten für baulichen Schallschutz im BER-Umfeld durch die Flughafengesellschaft vollständig übernommen werden. Meine Nachfrage bei der FBB ergab, dass Preissteigerungen regelmäßig berücksichtigt werden. Regelmäßig bedeutet, alle drei Jahre. Da kann man vielleicht meckern, aber Fakt ist, die Preisentwicklung wird von der FBB GmbH berücksichtigt.
Die Fraktion BVB will mit diesem Antrag aber mehr. Ziel ist eine nachträgliche Berücksichtigung von Preissteigerungen. Eine Anspruchsermittlung soll also erteilt werden und die Entschädigung nicht zum Stichtag, sondern für alle künftigen Preisentwicklungen gelten. Das wäre für die Antragsteller ohne Frage sehr praktisch. Aber ist es auch gerecht? Und vor allem: was würden wir damit erreichen, die Landesregierung zu beauftragen, bei der FBB darauf hin zu wirken? Es ist ja bekannt, dass die Flughafengesellschaft nur den nach Planfeststellungbeschluss notwendigen Schallschutz schuldet. Notwendig ist es demnach nicht, nach Antragstellung und Kostenermittlung noch Jahre lang mit der Umsetzung zu warten. Der Flughafen wäre also verpflichtet, damit verbundene Mehrkosten abzulehnen. Erst recht in der finanziellen Lage, in der er sich gerade befindet. Die von den Freien Wählern jetzt beantragte Berücksichtigung von Preiserhöhungen wäre ja sowieso von Landesmitteln zu finanzieren. Der Flughafen hat ja bekanntlich kein Geld mehr. Ist es also gerecht, die durch Abwarten entstandenen Mehrkosten von der Allgemeinheit finanzieren zu lassen?
Diese Gerechtigkeitsdebatte hatten wir schon im letzten Plenum und da gibt es auch heute nichts Neues. Wir halten es nicht für gerecht, Betroffenen, die in der Hoffnung auf weitere, für sie günstige Gerichtsurteile oder aus persönlichen Gründen mit der Umsetzung der Maßnahmen gewartet haben, die dadurch entstandenen Mehrkosten aus Steuermitteln zu ersetzen.
Anrede
Die Gründe für noch nicht umgesetzten Schallschutz sind sicher vielfältiger, als hier von BVB/Freie Wähler dargestellt. Wir werden uns diese Gründe auch genau ansehen müssen, denn mit der bisher niedrigen Umsetzungsquote für baulichen Schallschutz dürfen wir uns nicht zufriedengeben.
Beispiel Neubau: Der von der FBB hierfür 2016 erarbeitete Leitfaden sieht vor, dass die Bauherren vor dem Bau eine Individualvereinbarung abschließen und im optimalen Fall Mehrkosten erstattet bekommen. Die Praxis zeigt aber, dass Individualvereinbarungen nur selten geschlossen werden und es kommt noch seltener zu einer Auszahlung von Mehrkosten an die Bauherren. Die Hinderungsgründe für die Individualvereinbarung sind: Der Bauantrag ist gestellt oder schon genehmigt. Das Sortiment der Hausbaufirmen enthält oftmals kein Haus, welches Schallschutz nach PFB sicherstellt. Die Mehrkosten sind vom Bauherren nicht finanzierbar und die spätere Übernahme der „Mehrkosten“ durch die FBB ist ungewiss. Für Individualvereinbarungen ist es besser schon vor Bauantragstellung den speziellen BER-Schallschutz zu berücksichtigen.
Von Seiten der Bauaufsicht wird zwar auf die Problematik ausdrücklich hingewiesen, die Bauherren werden jedoch erst dann erreicht, wenn sie Kontakt zur Behörde aufnehmen, also in der Regel bei Bauantragstellung. Häufiger als die Individualvereinbarung ist folgendes: Bauherren reichen ihr Hausprojekt nach Fertigstellung bei der FBB ein. Dann ist es entweder nach PFB geschützt gebaut worden - Optimaler Fall aber die Ausnahme). Jetzt beginnt die Auseinandersetzung um die Mehrkosten. Oder aber - und das ist der Standardfall – es ist nicht nach PFB geschützt. Die FBB muss hier auch nur die Differenzkosten erstatten und nur dann, wenn der Bauherr, die Maßnahmen durchführen lässt. Der Bauherr muss also, um ein nach PFB schallgeschütztes Haus bekommen zu können, z.B. die Fenster in seinem Neubau austauschen lassen. Er zahlt das neue Schallschutz-Fenster bis zum Wert eines Standardfensters selbst. Nur die Mehrkosten übernimmt der Flughafen. Da ist es ja klar, dass das zu Problemen führt. Die Verfahren rund um den baulichen Schallschutz am BER sind also bei weitem nicht problemlos.
Eine einfache Erstattung von Mehrkosten, die durch die allgemeine Baupreisentwicklung entstanden sind, weil Maßnahmen - aus welchen Gründen auch immer - nicht umgesetzt wurden, ist keine Lösung. Ich hatte auf das Gerechtigkeitsproblem hingewiesen. Klar ist für uns, dass Brandenburg hier als Gesellschafter dieses Flughafens gefragt ist, nicht als Genehmigungsbehörde. Als Gesellschafter ist es natürlich immer schwierig, in das operative Geschäft einzugreifen. Aber die bauliche Umsetzung des notwendigen passiven Schallschutzes muss auf der Agenda des Aufsichtsrates ganz oben stehen, da sind wir uns vermutlich einig, Herr Steffke.