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Rede im Landtag: Haushalt 2022 - Inneres und Kommunales

Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Werte Abgeordnete!
Liebe Gäste!

Der vorliegende Haushalt für das Jahr 2022 und die Begleitgesetze bilden eine solide Grundlage für unsere Kommunen, und ich empfehle die Zustimmung. Gleichwohl werden nicht alle Wünsche erfüllt - das ist klar. Aber, liebe Opposition, hier so zu tun, als würden die Kommunen bei großen Waldbrandschadenslagen im Regen bzw. - so muss man es ja sagen - im fehlenden Regen stehen gelassen, ist völlig falsch. Es ist klar - und ich

glaube, wir sind uns da alle einig -, dass in einem solchen Fall Landesmittel fließen werden, egal was im Haushalt steht. Das Geld wird dann da sein.

Generell muss man konstatieren, dass die Kommunen bislang gut durch die Pandemie gekommen sind. Der kommunale Rettungsschirm hat gegriffen und in den allermeisten Städten und Gemeinden die Steuerausfälle durch die Pandemie hinreichend ausgeglichen. Damit ist er wirklich ein Erfolg.

Mit dem Haushalt beschließen wir heute auch das neue Finanzausgleichsgesetz. Meine Damen und Herren, beim FAG bin ich noch nicht so ganz zufrieden. Zum einen verlangt es den Kommunen eine pauschale Kürzung der Verbundmasse ab. Das Gutachten über die vertikale Finanzaufteilung zeigte eine finanzielle Überausstattung der Kommunen auf, und das ist jetzt die Umsetzung dieser Erkenntnis. Gut. Darauf haben sich die Spitzenverbände mit der Finanzministerin verständigt.

Zum anderen aber packt das FAG die horizontale Verteilungsfrage gar nicht an. Die kommunale Ebene leidet ja nicht unbedingt insgesamt unter Geldmangel. Wir sehen doch, dass insbesondere die ländlichen Gemeinden und die kreisfreien Städte in der Haushaltssicherung sind oder waren. Diese strukturellen Probleme müssen angegangen werden. Allerdings ist hier zunächst die kommunale Ebene gefordert, Vorschläge zu machen.

Meine Damen und Herren, wir haben begonnen, eine Teilentschuldung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu unterstützen; das wird in den kommenden beiden Jahren fortgesetzt. Das ist ein wichtiges Programm, damit die betroffenen Gemeinden finanziell wieder Boden unter die Füße bekommen. Es freut mich sehr, dass sich auch die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag dazu bekannt hat, gemeinsam mit den Ländern die Altschuldenproblematik anzugehen. Endlich will der Bund auch bei den Wohnungsbaualtschulden aktiv werden, die eine Folge des Einigungsvertrags sind, die ostdeutschen Kommunen belasten und ihre Investitionsfähigkeit einschränken. Dadurch kann bestenfalls Geld frei werden, das die Kommunen und ihre Wohnungsbauunternehmen dringend für Investitionen in Klimaschutz und Klimaanpassung benötigen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns die strukturellen Verteilungsprobleme in der Finanzierung der Städte und Gemeinden gemeinsam mit den Kommunen angehen! Lassen Sie uns weiter die Altschulden im Blick haben und - hoffentlich gemeinsam mit dem Bund - weiter abtragen!

Ja, wir haben die Mittel für die Teilentschuldung in den Haushalt eingestellt. Natürlich würden wir gerne mehr entschulden, aber die Haushaltsmittel sind ja begrenzt. Deshalb streichen wir nicht, sondern haben die Ansätze für die Teilentschuldung in den Haushalt eingestellt. Und ich bin sehr glücklich darüber, dass sich der Bund jetzt daran beteiligen wird. Es steht ja auch im Koalitionsvertrag, dass unsere Mittel dann entsprechend angerechnet werden. Insofern sehe ich uns da auf dem richtigen Weg.

Eigentlich bin ich auch schon am Ende meiner Rede: Ich bitte um Zustimmung zum Einzelplan 03.

- Vielen Dank.