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Rede im Landtag: Nachtflugverbot am BER - Es gibt noch was zu tun

- Es gilt das gesprochene Wort!

Herzlichen Dank an die vier Abgeordneten für den Antrag und die damit verbundene Debatte hier im Landtagsplenum. Dass es beim Thema Nachtflugverbot am BER noch was zu tun gibt, ist ja offenkundig. Das Volksbegehren verfolgte das Ziel, durch Verhandlungen mit dem Land Berlin als Mitgesellschafter, dass‚ am Flughafen BER Tagflug, aber kein planmäßiger Nachtflug stattfindet, um Lärmbetroffenheiten zu reduzieren. Der Landtag Brandenburg hatte in der fünften Legislaturperiode das Volksbegehren angenommen und in einem Beschluss die Erwartung an die Landesregierung formuliert, dass sie zügig entsprechende Verhandlungen mit dem Land Berlin aufnimmt. Dabei hatte der Landtag, die Landesregierung gebeten, sich beim Land Berlin und dem Bund als Mitgesellschaftern der Flughafengesellschaft dafür einzusetzen, dass die Betriebszeiten für planmäßige Flüge verkürzt werden. Hierbei war allerdings zu berücksichtigen, dass einer Änderung enge Grenzen gesetzt sind, weil Interessen der Flughafengesellschaft FBB selbst sowie einer Fülle von weiteren Unternehmen wie etwa der Airlines betroffen sind, die ebenfalls eigene Rechte geltend machen können. Allein ein Antrag der Flughafengesellschaft selbst hätte überhaupt eine gewisse Aussicht auf Erfolg.

Der Landtag forderte außerdem die Landesregierung auf, sich für ein europa- und deutschlandweit einheitliches Nachtflugverbot für Flughäfen einzusetzen. Nur durch eine einheitliche Lösung können die erheblichen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden, die mit einer einseitig für den Flughafen BER geltenden Nachtflugbeschränkung verbunden sind.

Der Landtag sprach sich ebenfalls dafür aus, dass erneute und weitergehende Initiativen unternommen werden müssten, um die Fluglärmbelästigung vor allem für das unmittelbare Umfeld, aber auch darüber hinaus noch weiter zu reduzieren. Gedacht war dabei an verbesserte Sinkflugregelungen oder auch solche von verkürzten Endanflugkorridoren oder zeitliche Benutzungsbeschränkungen für einzelne Start- und Landebahnen, entweder generell oder alternierend. Auch ein ‚Flugrouten-Switching‘ nach Münchener Vorbild sollte geprüft werden. Diese Beschlüsse aus dem Jahr 2013 wurden von diesem Landtag im November 2021 in einem Entschließungsantrag mit der Drucksachennummer 7/4533 erneuert und bekräftigt. Von daher sehen wir eine erneute Beschlussfassung als nicht notwendig an. Gleichwohl erwarten wir von der Landesregierung in diesem Sinne weitere Schritte zu unternehmen. In einer Antwort auf meine mündliche Anfrage zum Stand der Dinge im Juni 2022 hieß es, die Landesregierung habe das Thema Nachtflugverbot in den vergangenen Monaten mit beteiligten Akteuren erörtert. Nach Abschluss der hierfür notwendigen Abstimmungen werde das Land Brandenburg in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH an die Mitgesellschafter Bund und Berlin herantreten und sich erneut für eine Verlängerung der Nachtruhe einsetzen.

Eine erneute Beschlussfassung im Sinne der vier Antragsteller ist, denke ich, nicht erforderlich. Allerdings steht auch aus unserer Sicht ein Bericht der Landesregierung über die vom Landtag geforderten Maßnahmen noch aus. Also über die erneuten Gespräche mit den beiden anderen Gesellschaftern zur Ausweitung des Nachtflugverbotes am BER, zu den unternommenen Schritten, um zu einem europa- und deutschlandweit einheitlichen Nachtflugverbot zu kommen und über erneute und weitergehende Initiativen, um die Fluglärmbelästigung vor allem für das unmittelbare Umfeld, aber auch darüber hinaus noch weiter zu reduzieren.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "Erfolgreiches Volksbegehren zum Nachtflugverbot am BER nach 10 Jahren endlich in Umsetzung bringen" (TOP 20 der 97. Plenarsitzung)