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Isabell Hiekel spricht zu: Erweiterten Schutz von Greifvögelhorsten sicherstellen - Niststättenerlass ändern

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren an den Bildschirmen,

im Paragraphen 44 Absatz 1 Nr. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes heißt es: Es ist verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Zu den besonders geschützten Arten gehören bei uns unter anderem Seeadler und Fischadler, Rohrweihe und Wiesenweihe, Wanderfalke, Rotmilan Schwarzstorch und Uhu.

Und obwohl bekannt sein dürfte, dass Horste geschützter Arten nicht beeinträchtigt oder zerstört werden dürfen, kommt es immer wieder zu solchen Vorfällen. Zwischen 2013 und 2017 wurden in Brandenburg 14 solcher Fälle bekannt. In der Uckermark waren es im Zeitraum 2013 bis 2020 allein 6 Fälle, bei denen Seeadler, Schreiadler und Rotmilan betroffen waren.

Von verschiedenen Seiten wird der Verdacht geäußert, dass mit der Zerstörung der Horste der Weg für die Errichtung von Windkraftanlagen freigemacht werden soll. Denn laut Niststättenerlass der Landesregierung müssen bestimmte Abstände zu den Horsten eingehalten werden. Beim Vorkommen von besonders geschützten Arten kann die Genehmigung von Windkraftanlagen zum Problem werden. Aber die Windkraftunternehmen können gar kein Interesse haben, störende Horste zu beseitigen. Denn wie das Umweltministerium auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Vida am 17.07.2017 mitteilte, behalten illegal beseitigte bzw. zerstörte Horststandorte ihren Schutzstatus. Weiter heißt es in der Antwort:

„Gemäß den Vorgaben des gesetzlichen Artenschutzes des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit dem Niststättenerlass des Landes behalten Reviere, in denen Horste durch anthropogene Zerstörung vernichtet wurden ihre funktionale Bedeutung, weil davon auszugehen ist, dass die Reviervögel ihr Revier nicht aufgeben und einen Ersatzhorst anlegen werden. In immissionsschutzrechtlichen Verfahren zur Errichtung von Windenergieanlagen werden illegal beseitigte Horste nicht anders behandelt als bestehende Horste sofern sie eine Genehmigungsvoraussetzung darstellen.“

Zudem hat der Landesverband BWE in einer Pressemitteilung vom heutigen Tag die Zerstörung von Horsten und jegliche Angriffe auf geschützte Tiere aufs Schärfste verurteilt. Weiter heißt es: „Eine bewusste Vertreibung der geschützten Tiere oder eine mutwillige Zerstörung ihrer Nester führt nicht dazu, dass geplante Windparkprojekte genehmigt werden. Im Gegenteil. Der Ausbau der Windenergie wird auf Jahre blockiert. Wenn Nistplätze zerstört werden, schadet das vor allem der Windenergie.“

Aber vielleicht geht es genau darum, der Windenergie zu schaden aus welchen Gründen auch immer!

Nur schadet der Täter in erster Linie der heimischen Tierwelt, besonders den geschützten und gefährdeten Arten. Und man kann hier ruhig vom „Täter“ oder der „Täterin“ sprechen, denn es handelt sich ja dabei um eine Straftat, die mit bis zu 5 Jahren Gefängnis geahndet werden kann.

Bisher wurden die hier gestellten Strafanzeigen eingestellt, da die Täter nicht ermittelt werden konnten. Aber was kann man tun, damit es gar nicht erst zu diesen Fällen kommt?

BVB/Freie Wähler fordert nun, den Niststättenerlass dahingehend zu ändern, dass der Täter einen Ersatzhorst am Standort aufstellt. Da wir den Täter aber in der Regel nicht kennen, fällt dieses kostspielige „Vergnügen“ dann an den Flächeneigentümer. Was würden Sie mit dieser Aussicht als Waldeigentümer machen, wenn Sie feststellen, dass sich ein Adlerpaar bei Ihnen einnisten will?

Zweiter Vorschlag von BVB/Freie Wähler: Die Frist zu einer möglichen Genehmigung von Windkraftanlagen im näheren Umfeld von zerstörten Vogelhorsten auf 10 Jahre erhöhen. Zurzeit beträgt diese Frist je nach Vogelart 2 bis 5 Jahre. Bei Wechselhorsten sind es bereits 3 bis 10 Jahre. Auch das scheint also wenig sinnvoll, um die Vögel zu schützen.

Zum einen liegt das Problem möglicherweise darin, dass den Tätern die Konsequenzen nicht klar sind. Also besteht zunächst die Aufgabe, mehr Öffentlichkeitsarbeit in dieser Sache zu betreiben. Und zum anderen sollte den Fällen intensiver kriminaltechnisch nachgegangen und vielleicht könnte man bei intensiver Auswertung neuen Fällen auch zuvorgekommen.

Der Antrag von BVB/Freie Wähler ist unserer Meinung nach nicht zielführend, um das Problem zu lösen. Aber auch wenn wir diesen Antrag hier heute ablehnen, ist das Thema nicht vom Tisch! Danke für Ihre Aufmerksamkeit!