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Petra Budke spricht zu: Feststellung der epidemischen Notlage

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Zuschauende,

Gestern haben wir den dritten Advent gefeiert. Das zweite Corona-Weihnachten steht vor der Tür. Schon viel zu lange leben wir mit der Pandemie. Und sie wird dazu genutzt, unser Land zu spalten.

Das hat uns die AfD heute in dieser Sondersitzung mal wieder auf ganz abscheuliche Art und Weise vorgeführt. Denn auch Sie, Frau Bessin, setzen, wie Ihr Fraktionsvorsitzender Berndt und Ihr parlamentarischer Geschäftsführer Hohloch, die ja coronabedingt heute nicht da sein können, weiter auf Ihre alte Masche: Corona leugnen, Schutzmaßnahmen ignorieren, Impfen verteufeln.

Was bitte soll diese Mahnwache, die aktuell hier vor dem Landtag stattfindet? Die sollten Sie lieber für all die Corona-Toten in Deutschland und in der ganzen Welt abhalten! Und für all die Menschen, die in den Krankenhäusern und Intensivstationen liegen und dort um ihr Leben kämpfen! Die brauchen doch unsere Anteilnahme!

Und was an Orten wie Grimma in Sachsen passiert, das erinnert an das dunkelste Kapitel unserer Geschichte. Das hat mit Meinungsfreiheit überhaupt nichts mehr zu tun! Fackelzüge vor dem Privathaus der Gesundheitsministerin Petra Köpping und Morddrohungen gegen den Ministerpräsidenten Michael Kretschmer: Das überschreitet alle Grenzen. Das ist, es lässt sich leider nicht mehr anders bezeichnen, faschistoid.

Und allen, die hier in Brandenburg ähnliches planen, beispielsweise in Falkensee, wo es in der letzten Woche auch besorgniserregende Demonstrationen gab, sei gesagt: Das werden wir als Zivilgesellschaft nicht hinnehmen! Das wird auch harte rechtsstaatliche Konsequenzen haben!

Denn wir sind in einer Krise. Jetzt ist Zusammenhalt gefordert – und Solidarität. Nicht Hass!

Aktuelle Corona-Lage

Die aktuelle Corona-Lage in Brandenburg gibt nach wie vor Anlass zur Sorge. Die Inzidenzwerte sind erschreckend hoch. Wir gehören zu den am stärksten von Corona betroffenen Bundesländern. Inzwischen ist auch der erste Omikron-Fall aufgetreten. Besonders in den südlichen Landkreisen ist die Situation alarmierend.

Die Lage in den Brandenburger Kliniken ist brisant. Die Warnampel für die Belastung der Intensivstationen hat den kritischen Warnwert erreicht und steht auf Rot. Einige Kliniken, wie das Carl-Thiem-Klinikum in Cottbus, müssen bereits planbare Operationen verschieben. Im Rahmen des Kleeblattprogramms fanden im Süden Brandenburgs auch schon Verlegungen von Patient*innen nach Berlin statt.

Und diese Überlastung betrifft eben nicht nur die Betten. Sie betrifft noch viel mehr die Menschen, die in den Krankenhäusern ihren Dienst tun: die Pfleger*innen und die Ärzt*innen. Und die sind am Limit! Da können – und da dürfen – wir nicht einfach zuschauen!

Wir sind jetzt mitten in der vierten Welle. Insgesamt scheint sich, wohl auch aufgrund der Maßnahmen, die Lage gerade ein bisschen zu stabilisieren. Das ist erfreulich. Wir müssen weiter alles daransetzen, diese vierte Welle zu brechen! Und was die Gefahr der fünften Welle betrifft, möglicherweise ausgelöst durch Omikron, so müssen wir jetzt alles tun, um vor die Welle zu kommen.

Maßnahmen in Brandenburg

Bundestag und Bundesrat haben am Freitag Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen, nachdem die epidemische Notlage ausgelaufen ist. Damit ebnen sie den Weg für weiterreichende Maßnahmen der Länder.

Brandenburg hat ja bereits vergleichsweise strenge Eindämmungsmaßnahmen. Um sie in ihrer jetzigen Form fortführen bzw. nachschärfen zu können, ist das Ausrufen der epidemischen Notlage auf Landesebene notwendig. Deshalb kommen wir ja auch heute in dieser Sondersitzung zusammen.

Die letzten Eindämmungsverordnungen traten am 15. November und 25. November in Kraft. 2 G – geimpft oder genesen – gilt in der Gastronomie, im Hotelgewerbe, in Freizeiteinrichtungen, bei körpernahen Dienstleistungen und im Sport. 3 G – geimpft, genesen oder getestet – ist nur noch im ÖPNV, in Bildungseinrichtungen und am Arbeitsplatz erlaubt. Ungetestet und ungeimpft sind Kontakte nur noch im privaten Bereich, sowie, mit Maske, im Supermarkt und in Arztpraxen möglich. In den sogenannten „Hotspots“, also dort, wo die Sieben-Tage-Inzidenz über 750 klettert, gibt es darüber hinaus weitere Einschränkungen. So gilt dort beispielsweise eine Ausgangssperre für Ungeimpfte von 22 bis 6 Uhr.

In der neuen Eindämmungsverordnung sollen nun weitere Schritte folgen. Zum Beispiel die Schließung von Clubs und Bars, die Begrenzung der Teilnehmer*innenzahlen bei Veranstaltungen und die Reduzierung der Grenze für sogenannte „Hotspots“ auf eine Sieben-Tage-Inzidenz von 350.

Nicht mehr geplant sind, darauf möchte ich hier noch einmal ausdrücklich hinweisen, generelle Kita- und Schulschließungen. Kinder und Jugendliche haben in der Pandemie bereits genug gelitten. Und es ist mehr als klargeworden, dass sie Bildungsangebote und soziale Kontakte für ihre Entwicklung und ihre psychische Gesundheit brauchen. Wir möchten Kitas und Schulen so lange wie möglich zu offenen und sicheren Orten machen – mit Abstands- und Hygieneregeln und regelmäßigen Tests.

Impfen

Die Impfkampagne hat deutlich an Fahrt gewonnen. 33 mobile Impfteams, 44 Impfstellen – mit und ohne Termine – und auch das überregionale Impfzentrum in der Metropolis-Halle ist wieder aktiv. Damit erfüllt Brandenburg das gesteckte Ziel vom Impfgipfel: 160.000 Impfungen pro Woche.

Die Gesetzesänderung im Bund eröffnet auch Spielräume für mehr Ärzt*innen in den Impfstellen: Auch Zahnärzt*innen, Tierärzt*innen und Apotheker*innen dürfen nun den schützenden Pieks verabreichen. Das hilft, damit möglichst viele Menschen möglichst schnell die erste, zweite oder dritte Impfung erhalten können. Und die Auslieferung des Kinderimpfstoffs für Fünf- bis Elfjährige ist für den 13. Dezember 2021 zugesagt. Kinder- und Jugendmediziner*innen im ganzen Land bereiten sich auf die Impfungen vor.

Allen Beteiligten, die in diesen Tagen mit Sonderaktionen und Überstunden statt beschaulicher Adventszeit ihren Beitrag zur Erhöhung der Impfquote leisten, möchte ich hier ausdrücklich danke sagen!

Impfpflicht

Mit den Änderungen am Infektionsschutzgesetz wurde nun auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Sie soll ab dem 15. März da gelten, wo besonders gefährdete Menschen zusammenkommen: in Krankenhäusern, Pflegeheimen, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder Arztpraxen etwa. Das hilft uns im Augenblick nicht, die vierte Welle zu brechen. Das ist aber in der weiteren Bekämpfung der Pandemie – Stichwort Omikron – ein wichtiger Schritt!

Zu Recht gibt und gab es über die Impfpflicht eine heftige Diskussion. Diese werden wir weiter führen müssen. Es geht ja in Zukunft auch um eine Impfpflicht für alle ab 18 Jahre. Das ist kein leichtfertiger Schritt. Doch die Welt ändert sich und die Politik ist in der Verantwortung, darauf zu reagieren und Entscheidungen zu treffen. Und eins ist klar: Es gibt keine Freiheit ohne Verantwortung. Die Freiheit des Einzelnen endet da, wo sie die Freiheit anderer unverhältnismäßig einschränkt. Ich sage ganz deutlich: Ich persönlich möchte nicht dauerhaft mit Lockdowns und Einschränkungen im gesellschaftlichen Leben mit allen gravierenden Folgen leben müssen. Deshalb finde ich es richtig, die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht sehr genau zu prüfen und abzuwägen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Anfang zurückkommen. Gestern war der dritte Advent. Weihnachten steht vor der Tür. Ich wünsche Ihnen allen, dass Sie Weihnachten in diesem Jahr mit Ihren Liebsten feiern können. Und ich wünsche Ihnen auch, dass Sie es sicher und geschützt tun können! Deshalb noch einmal mein eindringlicher Appell: Halten Sie sich an die Schutzmaßnahmen. Und vor allem: Lassen Sie sich impfen!