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Rede im Landtag: Medizinische Versorgungszentren

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitmenschen in Brandenburg,

es soll also um die Medizinischen Versorgungszentren gehen. Die sind eine gute Sache. Übrigens, meine persönliche Überzeugung ist ja, dass solche Strukturen ganz generell sinnvoll sind. Warum? Nun ja, ich habe es in diesem Plenum schon des Öfteren gesagt: der nach wie vor in manchem Heimatfilm gewissermaßen rund um die Uhr, zwar durchaus erschöpft, aber natürlich immer geduldig und pflichtbewußt im Dienste der Patienten unterwegs befindliche Landarzt, ist ein tendenziell aussterbendes Exemplar. Die vergleichbar agierende Landärztin auch.

Das mag man bedauern, ich finde es normal und in Ordnung. Denn auch Ärztinnen und Ärzte, die gerade im ländlichen Raum mancherorts händeringend gesucht werden, sind Menschen wie Sie und ich. Will sagen: sie haben ein Privatleben. Eine eigene Praxis ist nicht mehr der einzig erstrebenswerte Traum junger Medizinerinnen. Ein Medizinisches Versorgungszentrum hat für viele von ihnen durchaus Vorteile, Sie benennen die Ihrem Antrag. Seit 2015 können auch Kommunen Träger eines solchen MVZ sein. Jedenfalls grundsätzlich. Baruth/Mark hatte das vor, Sie erinnern sich vielleicht. Weil die Not groß, die Versorgung auf der Kippe und eine andere Variante nicht möglich war. Der Prozeß, der dann tatsächlich in 2021 zur Gründung des ersten Kommunalen MVZ in Ostdeutschland führte, war mühsam, von allen gewollt und deshalb am Ende erfolgreich. Aber nun vom Land ein Förderprogramm für die Gründung kommunaler MVZ zu fordern, zäumt aber das Pferd von hinten auf.

Stichwort kassenärztliche Vereinigung. Genau da liegt die Verantwortung für die ambulante Versorgung der KV Förderung bekommen. Auch in dem Fall, dass neue Kolleginnen mit hinein genommen werden, sollen in eine bestehende Praxis, also auch in ein MVZ. Vorausgesetzt, es geht um unterversorgte Bereiche. Die es vielerorts gibt. Aber abgesehen davon: angesichts der momentanen Gesetzeslage werden kommunale MVZ vorläufig die absolute Ausnahme bleiben. Beispiel Sicherheitsleistungen, die Kommunen bringen müssen, wir reden da von Millionen – was andererseits vom Kommunalrecht untersagt ist. Ergo: wenn der Bund an der Stelle nicht da was Vernünftiges regelt, wird das nichts.

Ich möchte nochmal zusammenfassen: Ja, kommunale MVZ wären eine Variante, gerade im Ländlichen Raum. Vorausgesetzt, es kommen endlich die notwendigen gesetzlichen Regelungen. Auf die nicht nur wir hier in Brandenburg sehnsüchtig warten. Um es ganz klar zu sagen: es möge doch bitte jede Ebene die eigene Verantwortung wahrnehmen. Die Kassenärztliche Vereinigung, die für die Niedergelassenen zuständig ist – worauf sie übrigens in normalen Zeiten dringend besteht. Der Bund, der alle guten Vorschläge auf dem Tisch hat. Damit zum Beispiel ein nächstes Kommunales MVZ wirklich mögliche Alternative sein kann. Was unbedingt sinnvoll wäre. Der Antrag hilft uns da nicht weiter, ich bitte um Ablehnung.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "Förderung der Gründung von kommunalen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)" (TOP 10 der 97. Plenarsitzung)