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Rede im Landtag: Bei den kommunalen Investitionen in Brandenburg besteht Handlungsbedarf

- Es gilt das gesprochene Wort!

Die schwarz-grünen Koalitionen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben sich schon dazu entschieden, den Kommunen die Differenzierung des Grundsteuerhebesatzes zu ermöglichen. Begründung: Man wolle eine Belastungsverschiebung der Grundsteuer zulasten von Wohnraum entgegenwirken. Die LINKE legt uns ein solches Gesetz nun auch in Brandenburg vor. Ausgegangen war das in NRW von einem Brief der Bürgermeister des Hochsauerlandkreises an den Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Opdendrenk. Sie kritisieren folgendes: Ein einheitlicher neuer Hebesatz führt in Brilon und den Nachbarkommunen zu deutlichen Verteilungsverschiebungen mit erheblichen Steigerungen der Grundsteuerbelastung für Wohngrundstücke auf der einen und signifikanten Belastungsminderungen bei den Nichtwohngrundstücken auf der anderen Seite.

Ein Grund für die unterschiedlichen Belastungen von Wohn- und Gewerbegrundstücken ist die Nutzung der Grundstücke. Wenn eine Kommune beispielsweise überwiegend neue Wohngebäude und wenige alte Gewerbeimmobilien hat, ergibt sich für bau- und wert identischen Immobilien in dieser Kommune eine andere Steuerbelastung als in einem Ort, der ausschließlich neue Gewerbebauten und nur wenige alte Wohngebäude hat. Jedenfalls dann, wenn in beiden Kommunen eine Aufkommensneutralität der Steuer angestrebt wird.

Um so etwas im Bedarfsfall zu verhindern, kann man eine zusätzliche Option zur weiteren Differenzierung des Grundsteuerhebesatzes einführen. Eine erste Abfrage bei den hiesigen kommunalen Spitzenverbänden hat ergeben, dass sie keinen akuten Handlungsbedarf in dieser Sache sehen. Am Ende entscheidet ja die Politik vor Ort über die Hebesätze und damit auch über das gemeindliche Steueraufkommen. Für den Fall von zu niedrig empfundenen Grundsteuern bei Gewerbeimmobilien kann auch eine entsprechende Anhebung der Gewerbesteuer Abhilfe schaffen. Sollte sich das Problem damit nicht lösen lassen, kann man durchaus auch über einen differenzierten Grundsteuerhebesatz nachdenken. Ich empfehle ohne eine deutliche entsprechende Forderung aus der kommunalen Familie heute die Ablehnung dieses neuen Gesetzes. Im Zweifel lieber ein Gesetz weniger als eins zu viel.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer im Land Brandenburg (Brandenburgisches Grundsteuerhebesatzgesetz - BbgGrStHsG)" (TOP 6 der 108. Plenarsitzung)