Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Rede im Landtag: Gesetz zum Schutz der Grundwasserneubildung

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Unsere Fraktion hat vor wenigen Wochen ein 10-Punkte-Programm zur Verhinderung der Wasserkrise verabschiedet. Darin sehen wir die Förderung der Grundwasserneubildung durch einen verbesserten Wasserrückhalt in der Landschaft als eine vordringliche Aufgabe, um unsere Wasserressourcen langfristig und nachhaltig zu sichern.

Gegenwärtig werden hierfür im Rahmen der Umsetzung des Landesniedrigwasserkonzeptes gemeinsam mit den Wasser- und Bodenverbänden sowie anderen regionalen Akteuren Maßnahmen für den Wasserrückhalt erarbeitet.

Für die Umsetzung von Maßnahmen möchte ich – wie bereits im letzten Plenum - auf die Richtlinie unseres Umweltministeriums über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes verweisen. Und hier wiederhole ich mich:

Unter Punkt 2.3 finden sich hier die Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft bei einer Förderung von 100 %.

Diese Maßnahmen sind auf die Grundwasserneubildung ausgerichtet und die Wasser- und Bodenverbände sind hier die ersten Adressaten.

Technische Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung werden im Übrigen bereits von verschiedenen Wasserverbänden, wie der Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft durchgeführt, um gezielt Grundwasservorräte für die Trinkwassergewinnung zu nutzen.

BVB/Freie Wähler haben nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, der Grundwasserneubildung im Rahmen der Gewässerunterhaltung in § 78 den Vorrang einzuräumen.

Die mit der Gewässerunterhaltung beauftragten Wasser- und Bodenverbände sollen zusätzlich mit der Umsetzung technischer Maßnahmen zur Versickerung von Oberflächenwasser beauftragt werden.

Diesen Gesetzentwurf müssen wir ablehnen, denn die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zur Gewässerunterhaltung gelten für die stehenden als auch die fließenden oberirdischen Gewässer.

Entsprechend § 39 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes umfasst die Unterhaltung eines Gewässers seine Pflege und Entwicklung. Dazu gehören insbesondere • die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses, • die Erhaltung der Ufer mit Bepflanzung sowie deren Freihaltung für den Wasserabfluss, • die Erhaltung der Schiffbarkeit von schiffbaren Gewässern, • die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen und • die Erhaltung des Gewässers entsprechend der wasserwirtschaftlichen Bedürfnisse.

Die vom Antragsteller vorgeschlagene Ergänzung, die Grundwasserneubildung als vorrangiges Ziel der Gewässerunterhaltung festzuschreiben, würde die eigentlichen Ziele somit konterkarieren.

Ich fasse zusammen: Es bedarf keines neuen Gesetzes, um die Grundwasserneubildung zu fördern und der § 78 wäre dafür ungeeignet.

Mit dem zweiten Gesetzentwurf wollen BVB/Freie Wähler bis zum 30. Juni des nächsten Jahres verpflichtend Regenwassersammelanlagen für Neubauten einführen. Daraus soll die Gartenbewässerung bzw. Brauchwassernutzung erfolgen.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Brauchwassernutzung aus Regenwasser sehen wir kritisch und setzen hier eher auf Freiwilligkeit.

Wir plädieren für eine Verbesserung der Information über die Möglichkeiten und wir setzen auf Förderprogramme, die vermehrt Anreize für die Regenwassernutzung schaffen.

Denn Brauchwasseranlagen sind mit hohem planerischen, genehmigungstechnischen und finanziellen Aufwand verbunden, der von den Bauherren gestemmt werden muss.

Es müssen klar getrennte Wassersysteme, Filteranlagen und verschiedene Mengenwasserzähler im Haus installiert werden. Zusätzlich muss der Platz für eine Zisterne in ausreichender Größe verfügbar sein.

Außerdem sollte die Dimensionierung der Anlagen weniger auf die Dachfläche als eher auf den Brauchwasserbedarf bzw. die zu bewässernde Gartenfläche ausgerichtet werden, denn darum geht es ja.

Das dann noch überschüssige Regenwasser sollte vor Ort versickert werden, um die Grundwasserneubildung zu fördern.

Auch der vorgeschlagene Zeitpunkt des Inkrafttretens zum 30. Juni nächsten Jahres dürfte zu kurzgefasst sein. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf daher ab.

Danke für die Aufmerksamkeit!

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz zum Schutz der Grundwasserneubildung" (TOP 9 der 73. Plenarsitzung)