Zum Inhalt springen

Rede im Landtag: Anpassung der Beamt*innenbesoldung

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bediensteten des Landes Brandenburg leisten einen entscheidenden Beitrag zum Erfolg des Landes und zur Entwicklung des demokratischen Gemeinwesens. Ohne ihre Arbeit wäre Entwicklung des Landes Brandenburg so nicht möglich gewesen. Die Beamtinnen und Beamten haben daran einen großen Anteil. Die Landesverwaltung steht in diesen Zeiten vor sehr großen Herausforderungen. Eine Krise jagt derzeit die nächste und immer stehen die Beschäftigten in den Ministerien, die Polizistinnen und Polizisten oder die Lehrerinnen und Lehrer direkt im Zentrum des Geschehens. Auf ihr Handeln und ihr Fingerspitzengefühl kommt es oft an, ob die im politischen Raum erdachten Lösungen vor Ort umgesetzt werden können und funktionieren. An dieser Stelle kommt daher auch von mir ein großes Lob und ein herzlicher Dank für diese tägliche Leistung.

Die Landesverwaltung steht aber auch vor einem Umbruch. In den nächsten Jahren wird eine erhebliche Zahl (40% bis 2030) in der Landesverwaltung tätigen altersbedingt und aus Gründen der Fluktuation aus dem Dienst ausscheiden. Demgegenüber steht ein anhaltender Geburtenrückgang in den 1990er und 2000er Jahren, der sich in rückläufigen Bewerberzahlen äußert. Den hohen Bedarf an Nachbesetzungen zu decken ist daher angesichts des zum Teil erheblichen Fachkräftebedarfs eine große Herausforderung. Dabei befindet sich das Land Brandenburg natürlich immer auch im Wettbewerb mit privaten Arbeitgebern, aber auch mit den anderen Landesverwaltungen sowie der Bundesverwaltung. Insgesamt muss man feststellen, dass Brandenburg bei der Besoldung derzeit im Vergleich mit den anderen Bundesländern vor allem in den unteren Besoldungsstufen einen der hinteren Plätze belegt. Eine Anpassung also dringend nötig.

Die strukturellen Besonderheiten Brandenburgs mit seinen zahlreichen Behördenstandorten und mit Arbeitsplätzen in dünner besiedelten Regionen des Landes stellt zudem eine ganz besondere Herausforderung für die Fachkräftegewinnung dar. Die mit diesem Gesetz vorzunehmende zeit- und wirkungsgleiche Übernahme der Tarifergebnisse der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist hier nur ein kleiner aber ein notwendiger Beitrag zur Sicherung der Personalausstattung. Neben einer angemessenen Besoldung spielen auch andere Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. Da geht es um, gute Aufstiegschancen, umfassende Fort- und Weiterbildungsangebote, mehr Familienfreundlichkeit oder einen guten Gesundheitsschutz. Erst das Zusammenspiel aller Faktoren führt am Ende bei einer Bewerberin oder einem Bewerber zu einer Entscheidung für das Land Brandenburg. Lassen sie uns weiter daran arbeiten, dass der notwendige Brandenburg-Mix für die Beschäftigten des Landes weiter verbessert wird.

Neben den Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge an den Tarifabschluss vom letzten November wollen wir die brandenburgische Besoldung an die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Kriterien einer amtsangemessenen Alimentation anpassen. Wir werden daher den Familienzuschlag für die ersten beiden Kinder auf 292,36 Euro und für jedes weitere Kind auf 706,76 Euro erhöhen. Ein neuer Familiensonderzuschlag wird eingeführt und die ersten Erfahrungsstufen in den Besoldungsordnungen A und R sollen gestrichen werden. Ja, hier haben einige sich deutlich mehr gewünscht aber wir haben ja heute Morgen über den Haushaltsentwurf gesprochen und wenn man den Blick auf das große und Ganze richtet, machen wir hier, glaube ich, einen zustimmungsfähigen Vorschlag zur Anpassung der Besoldung.

Zusätzlich möchten wir den erfahrenen Beamtinnen und Beamten das Angebot machen, ihr Wissen länger in den Dienst des Landes zu stellen und wollen dies entsprechenden finanzielle zu honorieren. In den kommenden Jahren werden ja voraussichtlich in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung vermehrte Altersabgänge zu verzeichnen sein, welche nicht ausreichend durch Neueinstellungen kompensiert werden können. Das ist zunächst bis Ende 2025 befristet aber ich kann mir gut vorstellen, dass diese Regelung bei Erfolg auch auf Dauer eingeführt werden könnte. Damit machen wir auch einen Schritt hin zur Flexibilisierung der Altersgrenze auch bei Beamtinnen und Beamten. Ja, und mit dem Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger für das Land Brandenburg wollen wir die einmalige Energiepreispauschale, die im September an die Beschäftigten ausgezahlt wurde, auch allen Versorgungsempfängerinnen und –empfängern gewähren. Ich denke, das dürfte über alle Fraktionen hinweg begrüßt werden. Ob das angesichts der umfangreichen Hilfen von anderer Seite ausreichend ist, kann heute sicher noch nicht abschließend geklärt werden. Ich denke auch dafür gibt es Verständnis.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrecht-licher Vorschriften 2022 im Land Brandenburg" (TOP 6 der 73. Plenarsitzung)