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Rede im Landtag: Gesetz zur Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger und weitere Änderungen

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin!
Liebe Abgeordnete!

Die Übernahme der Corona-Sonderzahlung - auch wenn wir sie lieber anders nennen sollten; insofern hat Herr Bretz völlig recht - für die Beamtinnen und Beamten wird von den angehörten Verbänden einhellig begrüßt: dem Deutschen Richterbund, den Verwaltungsrichterinnen und -richtern, dem Landkreistag, dem Städte- und Gemeindebund, dem Beamtenbund und der Neuen Richtervereinigung. Das Gesetz ist also gut und richtig. Ich habe auch im Finanzausschuss letztlich einhellige Zustimmung erlebt. Deshalb ist es auch gut, dass wir hier so entscheiden.

Einige Anzuhörende - eigentlich alle Anzuhörenden - haben in dem Zusammenhang aber auch daran erinnert, dass die Besoldungsanpassung längst überfällig sei. Insbesondere die R-Besoldung sei seit geraumer Zeit notleidend; von einer angemessenen Alimentation könne wenigstens seit 2015 nicht mehr gesprochen werden. Nach Lage der Dinge sei zu befürchten, dass die Besoldungsordnung des Landes durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt werde. Das lassen wir einmal dahingestellt.

Ich denke aber, wir alle sind uns einig, dass wir bei der künftigen Anpassung der Beamtinnen- und Beamtenbezüge darauf achten müssen, dass der öffentliche Dienst in Brandenburg, der ja schon wegen seiner Altersstruktur Probleme hat, attraktiv bleibt. Wir müssen erhebliche Anstrengungen unternehmen, um den durchaus erheblichen Bedarf an qualifiziertem Personal auch in Konkurrenz zum Land Berlin oder dem Bund gut decken zu können.

Jährlich gehen etwa 2 000 Menschen der Landesverwaltung in den Ruhestand. Die regelmäßigen Berichte über die schwierige Besetzung der Planstellen und Stellen zeigen uns immer deutlicher, wie angespannt die Lage schon heute ist.

Ein wichtiger Faktor ist eine im Vergleich mit den anderen Bundesländern angemessene, attraktive Besoldung - aber nicht nur diese. Schon die vorherige Landesregierung hatte ein vom Landtag bestätigtes Attraktivierungskonzept für den öffentlichen Dienst erarbeitet. Das ist nach wie vor sehr aktuell. Der Fachkräftemangel trifft auch den öffentlichen Dienst. Man darf allerdings nicht nur auf die finanziellen Anreize achten, sondern muss auch auf die Gewinnung und Ausbildung von Nachwuchskräften sowie die Organisation des Wissenstransfers setzen.

Ich denke, darauf werden wir großes Augenmerk legen. Auch ich empfehle die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.

- Danke.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz zur Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger und weitere Änderungen" (TOP 7 der 62. Plenarsitzung)