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Rede im Landtag: Mitbestimmung stärken - Studentische Personalräte einsetzen - Verbesserungen vornehmen

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,

ich freue mich, dass wir nunmehr heute mit der 1. Lesung des Gesetzentwurfes in die parlamentarischen Beratungen der Novelle des Landespersonalvertretungsgesetzes eintreten.

Wir Bündnisgrünen hätten uns an der Stelle einen ambitionierteren Zeitplan gewünscht, insbesondere, weil damit die Einführung der studentischen Personalräte früher hätte wirksam werden können.

Aber, meine Damen und Herren,

die Einführung der besonderen Personalräte für studentische Beschäftigte ist eine der großen Errungenschaften des vorliegenden Entwurfs! Wir in Brandenburg werden nach Berlin das zweite Bundesland sein, dass diese Gruppe von Beschäftigten besonders berücksichtigt.

Und das ist gut so. Denn Studierende, die wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten erbringen, - zu meiner Studienzeit wurden die Tutoren genannt – zeichnen sich durch besondere Randbedingungen, wie etwa kurz laufende Verträge aus. Da eine angemessene Vertretung ansonsten nicht gewährleistet werden könnte, braucht es hier besondere Regeln, die das Gesetz schaffen möchte.

Meine Damen und Herren,

eine gut ausgestaltete Mitbestimmung ist nicht nur zentral für die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sondern auch für seine Attraktivität. Gerade im Zeitalter des Kampfes um die jungen Talente sollte sich die Landesverwaltung daher auch in dieser Beziehung attraktiv aufstellen.

Wir stehen zu dem im Koalitionsvertrag festgelegten Prinzip „Verhandeln statt verordnen“ und zum Ziel der Ausweitung des Levels der Mitbestimmung.

Das wird für uns die Leitschnur für die Bewertung der unterschiedlichen Stellungnahmen der Verbände sein, die wir teilweise bereits erhalten haben und vor allem in den parlamentarischen Anhörungen im Innenausschuss noch erhalten werden. Gleiches gilt natürlich auch für den Änderungsantrag der Linken, der uns leider erst heute erreicht hat.

Nicht zuletzt ist es wichtig, dass eine rechtssichere elektronische Kommunikation und die Nutzung von Video- und Telefonkonferenzen ermöglicht wird und die Belange der Beschäftigten bei der Digitalisierung der Verwaltung berücksichtigt werden.

Wünschen würden wir uns, dass es gelänge, die Position der Einigungsstellen, die 2014 von rot-rot entmachtet wurden, wieder zu verbessern. Wir wollen weiter, dass die Einigungsstelle auch eigeninitiativ von Personalräten angerufen werden kann und dass man an den Hochschulen den Personalrat nicht erst umständlich per Antrag dazuholen muss.

Ich freue mich auf die weitere Beratung des Gesetzentwurfs im Innenausschuss.

Vielen Dank

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz zur Novellierung des Landespersonalvertretungsrechts" (TOP 11 der 90. Plenarsitzung)