- Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,
heute beschäftigen wir uns in dritter Lesung noch mal mit dem Disziplinarrecht. Also wenn ich das richtig sehe, bestehen ja die verbliebenen Differenzen darin, ob wir von der Disziplinarklage auf die Disziplinarverfügung umstellen sollen oder eben nicht.
Baden-Württemberg ist diesen Weg bereits vor 10 Jahren gegangen und auf Vorschlag von Bundesinnenministerin Faeser hat der Bundestag auch das Disziplinarrecht im Bund entsprechend geändert, das allerdings erst am 01.04. in Kraft getreten ist. Daher können von Seiten des Bundes noch keine Erfahrungswerte vorliegen.
Ich fand es richtig, dass wir uns die Zeit genommen haben, im Hauptausschuss die Bedenken zu besprechen, die am Dienstag noch mal in einem Schreiben der Gewerkschaften geäußert wurden. Keine neuen Bedenken, aber doch noch mal genauer ausgeführt.
Die Besorgnis ist der Gewerkschaften ist ja, also so verstehe ich das, dass Disziplinarmaßnahmen durch Dienstvorgesetzte möglicherweise inflationär und unrechtmäßig verwendet werden könnten. Diese Befürchtung muss man unbedingt ernst nehmen.
Insofern frage ich mich, ob im Rahmen der 10-jährigen Erfahrungen in Baden-Württemberg solche Probleme beobachtet werden konnten. Hinweise darauf wurden von den Gewerkschaften aber nicht vorgebracht.
Auch die Stellungnahme der Bundes-GdP, die sich gegen die entsprechende Regelung von Frau Faeser richtete, ist nicht mit Erfahrungen aus Baden-Württemberg begründet.
Eine Google-Suche liefert auch keine entsprechenden Treffer.
Auf den Internet-Seiten der GdP Baden-Württemberg als auch des DGB Baden-Württemberg findet man auch keine Stellungnahmen, die sich mit etwaigen negativen Erfahrungen mit der Disziplinarverfügung auseinandersetzen. Ich sage mal ganz vorsichtig: Es scheint also so zu sein, dass sich in der Praxis keine Probleme ergeben.
Daher halten wir es sachgerecht und verantwortbar, die Regelung in Brandenburg analog zu Baden-Württemberg und dem Bund umzusetzen. Gleichzeitig werden wir die Regelung evaluieren und der nächste Landtag kann aus eventuellen Problemen Konsequenzen ziehen.
Ein weiterer Vorschlag im Hauptausschuss war, die Regelung der Disziplinarverfügung nur bei gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichteten Vergehen umzusetzen. Dies hatten wir bereits im Vorfeld innerhalb der Koalition und mit Juristen besprochen. Hierzu gab es die überwiegende Meinung, dass das nicht rechtssicher umzusetzen sei. Rechtliche Unwägbarkeiten können wir aber im Disziplinarrecht nicht gebrauchen.
Um die Anwendung des Gesetzes zu vereinheitlichen und Fehlinterpretationen vorzubeugen, etwa, dass es sich um eine Beweislastumkehr handeln würde und so weiter, haben wir im Hauptausschuss noch einen Entschließungsantrag eingebracht. Änderungen am Gesetz selbst haben sich in der Beratung nicht ergeben.
Ich bitte um Zustimmung zum Gesetz in der vorliegenden Fassung.
Vielen Dank