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Rede im Landtag: Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft zur Sicherung der Trinkwasserversorgung in Brandenburg und Berlin

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer*innen an den Bildschirmen,

pünktlich zum Tag des Wassers am 22. März begann die UN Wasserkonferenz in New York. Es ist das erste große UN-Treffen seit 1977, bei dem ausschließlich das Thema Wasser behandelt wird.

Einen Tag vorher erreichte uns ein Forderungskatalog der IHK zur Sicherung der Wasserressourcen in der Metropolregion Berlin-Brandenburg.

Einen Tag davor erlebten wir die zweite Tagung des Wasserclusters Lausitz, in der die Ergebnisse der UBA-Studie zu den Auswirkungen des Kohleausstiegs auf den Wasserhaushalt vorgestellt wurden. Nun liegen erstmals Zahlen auf dem Tisch, wie viel Wasser aufgrund des Braunkohlenbergbaus langfristig in der Lausitz fehlen werden.

5 Tage davor, also am 15.März wurde die Nationale Wasserstrategie im Bundeskabinett verabschiedet.

Im letzten Umweltausschuss Anfang März haben wir uns mit dem Policy Brief des Nachhaltigkeitsbeirats befasst, der in kompakter Form die Aufgaben zur Sicherung der Wasserversorgung beschreibt.

Am 2. März hat die AG Wasser im Kreistag Teltow-Fläming ihren Bericht zur angespannten Wassersituation vorgestellt und Aufgaben für die Kreisverwaltung benannt.

Diese Aktivitäten über alle politischen Ebenen hinweg zeigen, dass das Thema Wasser in das Bewusstsein der Gesellschaft rückt. Ich kann mir daher weitere Ausführungen zur Bedeutung unseres wichtigsten Lebensmittels sparen. Nun erreichte uns zu diesem Plenum wieder ein Wasser-Antrag von BVB/Freie Wähler.

Ich kann gut verstehen, dass Sie das Thema umtreibt. Das geht uns bei den Bündnisgrünen nicht anders.

Und wenn ich richtig gezählt habe, ist das Ihr 10. Antrag zum Thema Wasser innerhalb eines Jahres. Aber nicht die Anzahl der Anträge machts, Kollege Zeschmann.

Mit diesem Antrag schlagen Sie nun die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft - analog der Gemeinsamen Landesplanung – zur Sicherung der Trinkwasserversorgung der Metropolregion Berlin-Brandenburg spätestens zum 1. Januar 2024 vor.

Dabei ignorieren sie offensichtlich die gesetzlich geregelte Aufgabenverteilung zwischen der kommunalen und der Landesebene.

Wie wir alle wissen (sollten), gehört die Aufgabe der Trinkwasserversorgung zur kommunalen Daseinsvorsorge, die von den Wasserverbänden wahrgenommen wird.

In der Metropolregion hat sich zur Abstimmung zwischen den Brandenburger Wasserverbänden und den Berliner Wasserbetrieben die Initiative Trinkwasserversorgung Metropolregion gegründet. Und die arbeitet eng mit unserem Umweltministerium und der Senatsverwaltung zusammen.

Sie sehen also Herr Zeschmann, die erste der von Ihnen genannten Aufgaben für die vorgeschlagene Gesellschaft wird schon erledigt.

Zur zweiten Aufgabe: Das landesweite Eruieren und Vorerkunden von neuen, eventuell nutzbaren Wasserdargeboten: Das ist ureigenste Aufgabe des Landesamtes für Umwelt und des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe. Und das wird ja auch gemacht. Jüngstes populäres Beispiel ist die Wassererkundung um Hangelsberg in Verbindung mit der Tesla-Ansiedlung.

Also: auch diese Aufgabe ist in guten Händen.

Zur dritten Aufgabe: Die Prüfung und Entwicklung von langfristig tragfähigen Lösungsansätzen zur Sicherung einer ausreichenden Trinkwasserversorgung in einer wachsenden Metropolregion Berlin-Brandenburg.

Dazu möchte ich erstens auf den Masterplan Berlin verweisen. Auf Seite 4 finden Sie hier in der Projektstruktur die enge Verzahnung mit dem Land Brandenburg.

Und was den Brandenburger Teil angeht, möchte ich auf das Gesamtkonzept zur Anpassung an den Klimawandel im Politikfeld Wasser mit seinen 8 Modulen verweisen, die sukzessive weiterentwickelt werden. Das haben wir hier alles im letzten Jahr besprochen.

Zudem möchte ich auf unseren Beschluss vom 16. November letzten Jahres hinweisen in dem wir die Landesregierung auffordern, eine ‚Wasserstrategie 2050‘ Und ich betone - in Zusammenarbeit mit dem Land Berlin zu erarbeiten.

Das geht ja auch gar nicht anders, denn der Wasserhaushalt folgt Naturgesetzen und nicht Landesgrenzen.

Sicher, es gibt die großen Herausforderungen und es gibt viel zu tun, aber die Gründung einer länderübergreifenden Gesellschaft mit den beschriebenen Aufgaben würde uns da nicht weiterbringen.

Die würde nur dazu führen, dass wir Verwerfungen in gewachsene und etablierte Arbeitsstrukturen bringen und uns letztlich über längere Zeit nur mit Organisation beschäftigen, statt die Probleme auf politischer und fachlicher Ebene effizient anzugehen.

In diesem Sinne lehnen wir Ihren Antrag ab.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft zur Sicherung der Trinkwasserversorgung in Brandenburg und Berlin" (TOP 19 der 84. Plenarsitzung)