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Heiner Klemp spricht zum Antrag "Solidarität in der Krise: Versprechen halten und Wirtschaftshilfen durch das Land auszahlen"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,

der monatliche Wirtschaftsantrag der Linken bringt uns diesmal stellenweise Neues, vereinzelt Altes und leider auch viel Über­holtes.

Das liegt aus meiner Sicht weitgehend am Zeitablauf. Wir haben ja eine dynamische Lage. Wir haben eine dynamische Lage bei den Infektionen, wir haben eine dynamische Lage bei den Impfungen – und eben auch bei den Wirtschaftshilfen.

Und das ist gut so. Die Lage der Wirtschaft und auch die Mängel an den Hilfsprogrammen werden wahrgenommen und Programme entsprechend verbessert. Das ist der Verdienst vieler: von der Opposition im Bund, den Linken und Bündnis­grünen bis zu den beharrlichen Bemühungen auch unserer Landesregierung.

Aber nochmal zurück zum Zeitablauf. Am 14.01. hat die Landes­regierung in Mecklenburg-Vorpommern sog. „Weitere Wirtschafts­hilfen“ beschlossen. Diese haben Sie, liebe Linke, offensichtlich inspiriert. Am 19.01. haben Sie dann Ihren Antrag hier eingereicht, der die Punkte aus MV übernimmt.

Nur ist zu beachten, dass am 20.01., also einen Tag nach der Einreichung, neue Regeln für die Überbrückungshilfe III bekannt gegeben wurden, die Ihren Antrag weitgehend zur Makulatur werden lassen. Daher können wir dem Antrag heute nicht zustimmen.

Im Einzelnen:

Beschlusspunkt 1 ist wohl MV-spezifisch. Uns allen ging die Aus­zahlung der November- und Dezemberhilfen viel zu langsam. Wir haben das mehrfach auch in diesem hohen Haus thematisiert und darüber gibt es einen breiten Konsens über Fraktionsgrenzen hinweg.

Aber jetzt ist in Brandenburg die Bescheidung und Auszahlung der November- und Dezemberhilfen im Gange. Die entsprechenden Probleme in Mecklenburg-Vorpommern scheinen eher hausgemacht. Auch kann ich nicht erkennen, dass ein Abweichen vom Bundes­programm zum gegen­wärtigen Zeitpunkt mehr bewirken würde als zusätzlichen Verwaltungs­aufwand. Einen schnelleren Geldfluss an die Unternehmen sicherlich nicht.

In Ihrem zweiten Punkt wollen Sie eine Marktpräsenzprämie für den Einzelhandel vor Ort zur Ausweitung des Onlineangebots und für Werbemaßnahmen. Das findet meine absolute Sympathie. Punkt.

Aber just am 20. Januar – wie gesagt einen Tag nach Ihrer Ein­bringung – ermöglicht die Bundesregierung die Berücksichtigung von Kosten für die Digitalisierung und für Werbemaßnahmen in die Fixkosten und damit die Erstattung über die Überbrückungshilfe III. Den Punkt brauchen wir also nicht zu beschließen, er ist schon beschlossen – auf Bundesebene. Und das übrigens nicht nur für den Einzelhandel, sondern für alle Unternehmen. Und es können sogar zurückliegende Investitionen noch abgerechnet werden.

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, soweit Sie nicht sowieso schon dabei sind: Jetzt ist die Gelegenheit, sich beispielsweise mit Hilfe der staatlichen Zuschüsse digital neu aufzustellen!

Ihr Punkt 3 ist der Dauerbrenner hier: die Solo-Selbständigen. Neu ist allerdings, dass der Punkt durch die Erweiterungen der Über­brückungs­­hilfe III quasi abgeräumt ist.

Es ist keine Frage, dass gerade die Solo-Selbständigen unter dieser Krise gelitten haben, dass sie teils hohe Einkommensverluste hin­nehmen mussten, dass sie auf die Grundsicherung verwiesen wurden und ihren Lebensstandard in Gefahr sahen. Das hat mir auch weh­getan.

Jetzt können aber im Rahmen der sog. Neustarthilfe für Solo-Selbständige bis zu 7.500 EUR für 6 Monate gezahlt werden. Das liegt sogar über dem von Ihnen geforderten Betrag von 1.180 EUR, wird zusätzlich zu nachgewiesenen Fixkosten gewährt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Auch in diesem Punkt ist Ihr Antrag also inhaltlich überholt.

Analog verhält es sich mit Ihrem vierten Beschlusspunkt, der sich nun explizit an den Bund wendet und weitgehend im Rahmen von Neustart Kultur umgesetzt ist.

Ich sage es nochmal: Danke für das Dranbleiben an dem Thema - genauso wie wir auch an dem Thema drangeblieben sind. Schlussendlich haben wir uns im Bund durchgesetzt.

Meine Damen und Herren,

ehrlich gesagt habe ich die Tage immer wieder ins ELVIS geschaut, ob wir für Ihren Antrag einen Neudruck sehen, oder ob Sie ihn vielleicht zurückgezogen haben. Beides war nicht der Fall.

Ich frage mich überhaupt, ob es Sinn ergibt, bei bundesweiten Heraus­­forderungen Landesprogramme aufzulegen. Wenn eine spezifische Betroffenheit unserer Brandenburger Wirtschaft festzustellen ist, gerne. Aber wo alle Bundesländer gleichermaßen betroffen sind, sollten wir weiter auf bundeseinheitliche Regelungen setzen.

Vielen Dank!