Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Vida hat es erklärt: Der Kern des Antrags betrifft diesmal nicht die 10H-Regelung oder die Windkraft allgemein, sondern es geht um Gesetzgebungsformalien und die Frage, wie wir uns dazu verhalten. Deswegen spreche ich heute auch
nicht zum Thema Energie, denn, wie Sie geschrieben und erklärt haben, haben wir das schon umfassend diskutiert. Richtig ist, dass wir uns hier hinsichtlich der Würdigung des ehrenamtlichen Engagements einig waren und sind - das unterstreiche ich. Aber mit dem Antrag wecken Sie Erwartungen und Hoffnungen, die Sie bzw. wir hier insgesamt nicht erfüllen können.
(Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FREIE WÄHLER Gruppe])
Sie haben auf Folgendes hingewiesen: Hier im Landtag gibt es ein mehrfach diskutiertes, gefestigtes, mehrheitliches Meinungsbild - so haben Sie es genannt - zu 10H bzw. zur Nutzung der Länderöffnungsklausel - das ist richtig. Genauso richtig ist, dass es zur Nutzung der Länderöffnungsklausel bundesweit ein gefestigtes Meinungsbild gibt - Frau Lieske hat auch darauf hingewiesen. Bayern ist da ganz allein zu Haus bzw. im Land, wie auch immer. Kein anderes Bundesland hat diese Möglichkeit bisher genutzt, und in Bayern läuft dagegen ein Klageverfahren. Herr Genilke, es ist EINE Sache, dass die Brandenburger CDU-Landesgruppe in der Bundestagsfraktion diesbezüglich etwas unternommen hat. Gleichwohl ist aber klar: Kein einziges Bundesland, in dem die CDU mitregiert, würde eine entsprechende Initiative unterstützen.
(Genilke [CDU]: Dann brauchen wir kein Volksbegehren mehr!)
Damit ist auch völlig klar, dass das Anliegen, das Sie mit Blick auf den Bundesrat formuliert haben, keinerlei Chance auf Annahme im Bundesrat hat. Das ist definitiv so, und das wissen Sie auch. Somit ist der Antrag leider völlig ungeeignet, das Anliegen der Volksinitiative zu befördern. Das ist leider so.
(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)
Noch schlimmer: Ganz im Gegenteil, damit werden Erwartungen und Hoffnungen enttäuscht, Politikverdrossenheit wird befördert, und das kann nicht in unserem Interesse sein! Was ist jetzt zu tun? Meine Fraktionskollegen und ich haben es mehrfach erwähnt. Wir haben eine etwas andere Einschätzung als die Landesregierung zur Frage, ob der LEP BB scheitern wird oder nicht. Ich möchte das nicht näher ausführen, bin auch keine Juristin, aber es gibt ernstzunehmende Hinweise, dass ein Scheitern des LEP BB droht, und darauf sollten wir uns vorbereiten. Das finden wir richtig, weil die Windteilpläne ebenso in Mitleidenschaft gezogen würden wie die vielen anderen Kriterien, die in den Regionalen Planungsgemeinschaften aufgestellt wurden. Hier widerspreche ich Herrn Genilke: Wer sind die Regionalen Planungsgemeinschaften? Das sind doch keine völlig unabhängigen, in der Luft schwebenden autonomen Einheiten, sondern sie bestehen aus demokratisch gewählten Vertretern aus der Region.
(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE - Genilke
[CDU]: Unter 10 000 Einwohner gibt es da keine Vertretung!)
Die blenden Sie immer aus, wenn Sie auf die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger hinweisen, aber das ist eine komplette Missachtung der Menschen, die sich da beteiligen, beschäftigen und über lange Jahre Arbeitskriterien entwickelt haben.
(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)
Mit dem LEP BB müssen wir uns beschäftigen!
Zweiter Punkt: Sie haben es ausgeführt: Der 31.12.15 ist als Deadline gesetzt, und es stimmt, was Sie im Antrag geschrieben haben: dass das Volksbegehren, egal, ob es erfolgreich ist oder nicht, danach nicht mehr umgesetzt werden kann. - Das müssen Sie den Kolleginnen und Kollegen der Volksinitiative erklären, um Enttäuschung zu vermeiden. Sie müssen sagen: Hört zu, das Begehren wird nicht mehr umgesetzt werden können.
(Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FREIE WÄHLER Gruppe])
- Nein, das ist Transparenz! Und nicht, zu sagen: Die anderen, die Altparteien sind die Bösen. - Stattdessen ist es transparent zu sagen: Hört zu, die Frist läuft aus, und wir konnten es nicht mehr ändern. - Das ist Ihre Aufgabe. Ansonsten haben wir uns gemeinsam einige Aufgaben vorgenommen und in der gemeinsamen rot-rot-grünen Stellungnahme verankert, unter anderem die Aktualisierung der Waldfunktionskartierung oder die Stärkung der Mitwirkungsrechte kleinerer Kommunen.
Nicht zuletzt ist unbestritten, dass es bei der Umsetzung der Energiewende viele Fragen und Probleme gibt, und die müssen wir gemeinsam bearbeiten, denn die breite Mehrheit in Brandenburg und bundesweit ist für die Umsetzung der Energiewende, und dem fühlen wir uns verpflichtet. - Vielen Dank.
(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)