- Es gilt das gesprochene Wort!
Nicht nur die Tafeln brauchen Unterstützung auch im Bereich der Insolvenz- und Schuldnerberatung besteht Handlungsbedarf und das nicht erst seit heute! Im Koalitionsvertrag wurde daher schon festgeschrieben, die landesrechtlichen Ausführungsvorschriften weiterzuentwickeln sowie die Verbraucherinsolvenzberatung zu stärken. Denn die Landesförderung der Verbraucherinsolvenzberatungsstellen ist ein wichtiges Instrument zur Armutsbekämpfung. Den überschuldeten oder von Überschuldung bedrohten Ratsuchenden wird über die Verbraucherinsolvenzberatung nachhaltig Hilfe zur Selbsthilfe angeboten, um den Ursachen der Schuldenproblematik entgegen zu wirken und das erneute Eintreten einer Überschuldungssituation zu verhindern.
Mal zum Hintergrund dazu: Unser Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung regelt das Anerkennungsverfahren der Verbraucherinsolvenzberatungsstellen. Derzeit gibt es in Brandenburg 53 anerkannte Stellen. Ungefähr die Hälfte der Träger sind aus der Sozial- und Wohlfahrtspflege. Die andere Hälfte der Trägerlandschaft ist sehr vielfältig und damit ist auch die Qualität und Art der Beratung sehr unterschiedlich. Das ist natürlich auch nicht gut. Im LIGA-Vertrag 2022-2024 sind Fortbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeitende der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung mit dem Ziel der Qualitätssicherung der Leistungsangebote enthalten. Hiervon profitiert aber nur die eine Hälfte der Träger. Die LIGA fordert deshalb eine Koordinierungsstelle für Schuldner- und Insolvenzberatung auf Landesebene, die Fortbildungen anbietet, Fachtage organisiert, die Vereine berät und die Kommunikation zwischen der LIGA und den Ministerien übernimmt. In Hinblick auf die Vielfalt der restlichen Trägerlandschaft scheint mir als Maßnahme der Qualitätssicherung eine unabhängige Koordinierungsstelle aller Träger von Verbraucherinsolvenzberatungsstellen durchaus sinnvoll. Bisher bot die derzeitige Landeshaushaltslage jedoch keinen Spielraum für die Finanzierung einer solchen Stelle aus Landesmitteln. Das darf jedoch nicht so bleiben und daher werden wir auch beim kommenden Haushalt sehr genau prüfen, ob das nicht doch geht.
Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2019/2020 wurde über einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eine Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Fallpauschalen in der Verbraucherinsolvenzfinanzierungsverordnung um jährlich 160.000 Euro beschlossen. In der Begründung zum Änderungsantrag wurde der Erhöhungsbetrag mit der schrittweisen Anpassung an die Vergütung der vergleichbaren Beratungshilfe nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz begründet. Dabei wurden die Fallpauschalen auf das Niveau von 90 Prozent des Vergütungssatzes nach dem RVG angehoben.
Die Forderung der Finanzierung der erforderlichen Personal- und Sachkosten der anerkannten Verbraucherinsolvenzberatungsstellen, unter anderem durch Einführung einer Fallpauschale für die Erstellung der Unterlagen nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung ist nicht umsetzbar. Denn dort gibt es ausschließlich eine Ermächtigung der Länder für den Erlass gesetzlicher Ausführungsvorschriften für den Regelungsinhalt der Nummer 1 dieses Paragrafen und nicht der Nummer 3. Aufgrund der fehlenden Ermächtigung ist also eine Ausweitung auf die Finanzierung der Personal- und Sachkosten rechtlich nicht zulässig.
Die Berufung einer unabhängigen Expertenkommission aus Akteuren des Landes, der Kommunen, der LIGA, der LAG, der Praxis und der Wissenschaft mit dem Ziel einer Erhöhung der Finanzierung der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen ist sicher wünschenswert. Ob wir damit angesichts der unterschiedlichen Zuständigkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen der Schuldner- und der Verbraucherinsolvenzberatung und der angespannten Landeshaushaltssituation zum jetzigen Zeitpunkt Erfolg haben würden, bezweifele ich. Die Umsetzung von Handlungsempfehlungen wäre angesichts der zahlreichen Herausforderungen und finanziellen Belastungen auf Landes- und kommunaler Seite in nächster Zeit wohl kaum umsetzbar.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass wir gut daran tun, die Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatung weiter zu stärken. Das hat sich die Koalition auch vorgenommen. Das muss aber im Zusammenhang mit der gesamten Haushaltslage betrachtet und entschieden werden. Daher lehnen wir den Antrag der LINKEN heute ab.