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Thomas von Gizycki spricht zu: Kosten der Coronapandemie gerecht verteilen - Wiedereinführung der Vermögensteuer

- Es gilt das gesprochene Wort!

Die Idee der Wiedereinführung einer Vermögensteuer stößt bei uns grundsätzlich auf Zustimmung. Es ist ohne Frage richtig, dass höhere Vermögen einen größeren Beitrag zum Steueraufkommen leisten müssen.

Wir stellen heute fest, dass die Vermögensspaltung in Deutschland in den letzten Jahrzehnten trotz Wirtschaftswachstum und trotz unseres ausgeprägten Sozialstaates nicht abgenommen hat. Im Gegenteil: Die Unterschiede zwischen arm und reich haben in Deutschland zugenommen. Nach einer DIW-Studie besitzen die reichsten 10% der Bevölkerung gut 56% des deutschen Vermögens. Die ärmere Hälfte besitzt nur 1% des Vermögens. Dabei ist eine zusätzliche Ost-West- Spaltung auch 30 Jahre nach der Einheit zu beobachten: Das durchschnittliche Nettovermögen pro Kopf ist im Osten nicht einmal halb so hoch wie im Westen. Gerecht ist das wahrlich nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn man die Meinung vertritt, dass Wohlstand in einem gewissen Verhältnis zur Leistung stehen soll. Geleistet wird in Ostdeutschland nicht weniger, als im Westen. Also darf auch der Wohlstand zwischen beiden Teilen nicht auf Dauer so ungleich verteilt sein.

Das immer stärkere Auseinanderdriften der verfügbaren Haushaltseinkommen ist eine Entwicklung, die für keine Gesellschaft gut ist. Für eine offene und demokratische Gesellschaft wie unsere ist das aber pures Gift. Demokratie lebt davon, sich auf Augenhöhe zu begegnen, von gleich zu gleich miteinander zu reden und zu streiten. Wenn Dein Gegenüber aber zehnmal mehr hat als Du, wird das sehr, sehr schwer. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf.


Die Vermögenssteuer wurde ja auch nicht dem Grunde nach vom 0Verfassungsgericht untersagt, sondern weil Betriebs-, Immobilien- und
Privatvermögen unterschiedlich besteuert wurden.
Thomas von Gizycki

Nicht das „Ob“ ist hier die Frage, sondern das Wie! Die Vermögenssteuer wurde ja auch nicht dem Grunde nach vom Verfassungsgericht untersagt, sondern weil Betriebs-, Immobilien- und Privatvermögen unterschiedlich besteuert wurden. Hier einen einerseits gerechten aber andererseits auch machbaren und mehrheitsfähigen Weg aufzuzeigen, hat bislang keine Bundesregierung fertiggebracht. Wirklich ernsthaft hat es auch keine versucht, das ist schon richtig. Die Diskussion wie wir die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich in unserem Land verringern können, ist daher zwingend zu führen.

Die Ergebnisse der AG Vermögensbesteuerung der SPD geben hier durchaus die richtigen Hinweise. Sie fordern, ein Steuerkonzept für alle Vermögensformen zu erarbeiten, dem einheitliche Ansätze zur Bewertung der Vermögensgegenstände zugrunde liegen. Sie beschränken sich zu recht aber nicht auf die Neuregelungen zur Vermögensteuer sondern auch auf die Erbschaftsteuer (Schärfung als echte Millionärssteuer) und auf die Grundsteuer (Option einer „echten“ Bodenwertsteuer). Während ein Eingriff in die Vermögenssubstanz zwar grundsätzlich möglich, verfassungsrechtlich jedoch problematisch und daher im Umverteilungseffekt begrenzt ist, scheinen mir die Erbschafts- und die gerade reformierte Grundsteuer die interessanteren Optionen zur Vermögensbesteuerung zu sein. Mit dem in Brandenburg gewählten, wertabhängigen Grundsteuermodell und den damit verbundenen Pauschalisierungen wurde dafür schon eine gute Basis geschaffen.

Es greift daher unserer Meinung zu kurz auf Bundesebene nur die Wiedereinführung der Vermögenssteuer zu fordern. Mit Grüner Regierungsbeteiligung wird es aber zu einer umfassenden Neugestaltung der Besteuerung von Vermögen in Deutschland kommen und das ist gut so. Die Brandenburger Regierungskoalition hat dazu keine einheitliche Position und wir lehnen daher den Antrag der LINKEN ab.