- Es gilt das gesprochene Wort!
Meine lieben Freunde der Fraktion BVB/Freie Wähler, Sie fordern die Landesregierung auf, über einen Planänderungsbeschluss die Planfeststellung zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld zu ändern. Im Prinzip kann die planfeststellende Behörde den Plan ändern, klar. Aber klar ist auch, dass die Kosten die dem Vorhabenträger, also der FBB GmbH, dadurch entstehen, dann vom Land zu tragen sind. Im Grunde fordern Sie also den Landtag auf, dass die Kosten, die durch den nötigen passiven Schallschutz beim Bau von besonderen Einrichtungen entstehen, durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Brandenburg getragen werden sollten. Kann man fordern, aber gerecht ist es nicht. Richtig ist die Problembeschreibung, die ist aber auch nicht neu. Im BER-Umfeld liegen eine ganze Reihe von Kommunen, die vom wirtschaftlichen Erfolg des Flughafens in der Region unterproportional profitieren, die aber an den Lasten übermäßig zu tragen haben. Das gilt ja auch und besonders beim Thema Verkehr. Genau diesen Fragen widmet sich das Dialogforum. Das Gemeinsame Strukturkonzept für die Flughafenregion versucht darauf eine Antwort zu finden. Dessen strategisches Ziel 3 ist daher auch die „enge Zusammenarbeit mit der Flughafengesellschaft sowie ein gelebter und fairer Interessenausgleich nach innen“. Es soll ein Modell zum Lastenausgleich entwickelt werden, dass auf den Lärm- und Umweltbelastungen basiert und insbesondere der Kompensation der Belastungen durch den Fluglärm dient. Das ist tatsächlich auch dringend nötig. Braucht es doch einen entsprechenden Ausgleich der Lasten zwischen den Kommunen. Die Tatsache, dass diese Gemeinden kräftig wachsen zeigt ja auch, wie gut sich die Region entwickelt und wie stark eben dann auch die Steuereinnahmen steigen aber eben nicht bei allen gleich. Dieses Problem sollten wir aber nicht durch die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses und auf Kosten aller Brandenburgerinnen und Brandenburger lösen, sondern durch einen entsprechenden Ausgleich vor Ort. Bedenklich ist es daher, wenn hier bisher wenig umgesetzt werden konnte. In der aktuellen Fortschreibung des Gemeinsamen Strukturkonzeptes heißt es da zum Lärm- beziehungsweise Ausgleichsfonds: „Finanzierungsmöglichkeiten für einen Lärm- oder Ausgleichsfonds werden derzeit nicht gesehen.“ Was ja nichts Anderes heißt, als dass es noch nicht gelungen ist, ein tragfähiges Modell zum Lastenausgleich zu entwickeln. Aber auch wenn es schwierig ist und vielleicht derzeit nicht vorangeht, ist das der Weg, der zur Lösung führt und nicht der immer wieder gerade von BVB/Freien Wählern erhobene Ruf nach mehr Geld vom Land. Falls erforderlich, sollte das Land aber seine Rolle im Dialogprozess überdenken und sich stärker für eine Lösung dieses Ausgleiches zwischen den Kommunen in der Region einsetzen. Ihren Antrag lehnen wir daher ab.