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Rede im Landtag: Lebensräume des Rotwildes schützen - Hegegedanken weiterentwickeln

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer*innen an den Bildschirmen,

zunächst möchte ich mich bei meiner Kollegin Isabell Hiekel bedanken, die heute leider krankheitsbedingt nicht da sein kann, deren Rede ich aber heute vortragen darf.

Die AfD hat mit „Lebensräume des Rotwildes schützen – Hegegedanken weiterentwickeln“ einen Antrag vorgelegt, der der auf den ersten Blick sehr fundiert und gut recherchiert anmutet.

Schaut man sich jedoch die verwendeten Quellen an, wird schnell deutlich, dass es hier offensichtlich gar nicht um die Brandenburgischen Rotwildbestände geht.

Das Standardwerk zum Evidenzbasierten Rotwildmanagement in Deutschland bezieht sich, wie der Name schon sagt, auf ganz Deutschland. Und da gibt es wirklich große Unterschiede in Hinsicht auf die Rotwildbestände. Wie in Abbildung 2.3 auf Seite 13 des Werkes dargestellt wird, liegt das Hauptverbreitungsgebiet des Rotwildes in Deutschland heute im nordöstlichen Teil der Bundesrepublik. Also bei uns!

Brandenburg gehört mit seinen großen Waldflächen zu den am stärksten von Rotwild besiedelten Gebieten, während vornehmlich die südlichen Bundesländer tatsächlich nur noch kleine isolierte Vorkommen aufweisen. Das hat laut der von der AfD zitierten Studie historische Gründe.

In den 50er Jahren haben eine Reihe von Alt-Bundesländern aus forst-, jagd- und agrarpolitischen Interessen heraus sogenannte Rotwildgebiete ausgewiesen.

Außerhalb dieser Gebiete musste das Rotwild geschossen werden. Insbesondere Teile von Südwestdeutschland wurden so zu rotwildfreien Zonen.

Durch diese Isolation kommt es vornehmlich dort zu geringerer genetischer Diversität und Inzuchterscheinungen. Für Brandenburg trifft das nicht zu.

Unsere Rotwildbestände stehen in regem Austausch mit den Populationen in Polen und den benachbarten Bundesländern, wie mir von Jägern berichtet wurde. Und die müssen es ja wissen.

Gleichwohl gibt es auch bei uns Defizite im Biotopverbund, auch für das Rotwild.

Deshalb wurde im Jahr 2010 eine Studie zum Biotopverbund - Teil Wildtierkorridore im Auftrag des Brandenburger Umweltministeriums erarbeitet.

Im Kapitel 3 Verbundsystem Großsäuger wird auch ausführlich auf das Rotwild eingegangen. Es wurde ein Verbundsystem für Großsäuger entwickelt und z.T. durch den Bau von Grünbrücken bei der Sanierung von Autobahnen bereits umgesetzt.

Nach einem Pressebeitrag vom 24. Juli 2020 wurden auf Brandenburger Grünbrücken über Autobahnen in den vorangegangenen 15 Jahren mehr als 100.000 Wildtiere gesichtet, darunter auch Rotwild. Das ist bemerkenswert, weil gerade Rotwild bekanntermaßen sehr anspruchsvoll ist, wenn es um die Dimensionierung von Querungshilfen geht.

Insofern kann man diesen Beitrag zum Biotopverbund auch für das Rotwild als Erfolg werten.

Was die anderen Punkte dieses Antrages hinsichtlich der Weiterentwicklung der Hege des Rotwildes angeht, möchte ich auf unsere Diskussionen zur Waldentwicklung verweisen.

Nur mit einem angepassten Schalenwildbestand wird uns der erforderliche Waldumbau mittels Naturverjüngung und ohne teure Zäunung auf der Fläche gelingen.

Das betrifft auch die Regulierung des Rotwildes nach waldbaulichen Aspekten. Das heißt: es gibt in Brandenburg durchaus Gebiete, die – gemessen an der verbissenen Naturverjüngung - zu hohe Rotwildbestände aufweisen. Hier geht es vornehmlich darum, von der Trophäenjagd wegzukommen und Rotwild stärker zu bejagen, um die Bestände eben waldverträglich zu entwickeln.

In diesem Kontext muss ich auch Ihre Behauptung zurückweisen, es wäre in den letzten Jahren eine zunehmend jagdfeindliche Tendenz seitens linksgrüner Akteure zu beobachten. Das ist wirklich absurd! Schlussendlich sehen Sie, dass dieser Antrag der AfD völlig überflüssig ist und er wird von uns abgelehnt.

Weidmanns Heil und Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "Lebensräume des Rotwildes schützen - Hegegedanken weiterentwickeln" (TOP 9 der 94. Plenarsitzung)