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Michael Jungclaus spricht zum Antrag „Mieterschutz stärken – Frist für Eigenbedarfskündigung erhöhen“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste,

die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung mitten in der Stadt wird immer häufiger zur Suche nach der berühmten Nadel im Heuhaufen.

Wohnungen, die bezahlbar sind, sowie nahe bei Arbeitsplätzen, Schulen oder Kitas liegen, werden nicht nur in den Großstädten immer knapper – auch in Brandenburg haben wir zunehmend mit diesem Problem zu tun.

Dies betrifft überwiegend den Speckgürtel um Berlin aber zum Teil auch berlinferne Städte und Gemeinden. Mehr als die Hälfte aller Brandenburgerinnen und Brandenburger leben in Städten und sind somit auf bezahlbare Mietwohnungen angewiesen. Wie groß und lautstark der Protest für bezahlbaren Wohnraum und gegen zunehmende Verdrängung geworden ist, konnten wir alle vor knapp 1,5 Wochen bei der Demonstration in Berlin beobachten, an der sich mehr als 10.000 Menschen beteiligt, und ein deutliches Zeichen gegen den Mieten-Wahnsinn gesetzt haben.

Fast alle Städte in Brandenburg stehen bei der Wohnungssituation vor großen Herausforderungen. Daher sind wir in der Verantwortung die bestehenden Regelungsmöglichkeiten für den Mieterschutz zu nutzen. Die Landesregierung hat die Möglichkeit den Entwicklungen im Mietwohnungsmarkt per Rechtsverordnung entgegenzuwirken. Dies hat sie bereits mit der Kappungsgrenzenverordnung und der Mietpreisbegrenzungsverordnung getan.

Ein weiteres Mittel um der zunehmenden Anspannung entgegen zu wirken, wäre eine Kündigungssperrfristverordnung. Damit kann bei Wohnungsumwandlungen in Eigentumswohnungen die Kündigungsfrist wegen Eigenbedarf auf bis zu zehn Jahre angehoben werden. Aktuell beträgt die Frist in Brandenburg drei Jahre.

Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern hat Brandenburg hiervon noch keinen Gebrauch gemacht. Daher begrüßen wird ausdrücklich die Initiative des Abgeordneten Vida.

Allerdings sind auch wir der Auffassung, dass wir vor einem solchen Schritt zunächst einmal die Analyse benötigen, welche Regionen von diesem Problem überhaupt alle betroffen sind und wo wir mit diesem Instrument eine Verbesserung erzielen würden.

Bei der Mietpreisbremse, geschah dies 2016 leider nicht. Und so waren bei den 30 Gemeinden wo sie in Kraft trat sicherlich auch einige dabei, wo der Nutzen berechtigt angezweifelt wurde.

Im Ausschuss sollten wir uns dann im Rahmen einer Anhörung mit der genauen Ausgestaltung befassen. Und anschließend muss die Landesregierung im Sinne eines möglichst umfangreichen Mieterschutzes tätig werden und eine entsprechende Rechtsverordnung beschließen.

Zu guter Letzt möchte ich noch anmerken, dass wir bei diesem Thema auch die Bundesregierung in der Verantwortung sehen. Zu befürchten ist, dass auch diese Große Koalition bei den Themen bezahlbare Mieten und Mieterschutz wenig bieten wird.

Das Ziel der Wohnungspolitik muss es sein, für ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu sorgen und die Mieten fair und stabil zu halten, damit bezahlbare Wohnungen in unseren Städten nicht länger Mangelware sind. Bislang war aus dem dafür zuständigen Ministerium relativ wenig zu vernehmen – es bleibt daher nur zu hoffen, dass diesem Thema vom Bundesminister bald deutlich mehr Aufmerksamkeit entgegengebracht wird.

Vielen Dank.