>> Antrag "Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen veröffentlichen"!
- Es gilt das gesprochene Wort! -
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,
wie sich die meisten von Ihnen sicherlich erinnern können, haben wir das Thema „Transparenz bei der Lebensmittelkontrolle" nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung. Bereits 2010 hatten wir eine diesbezügliche Debatte.
Damals hatte unsere Verbraucherschutzministerin auf die Bundesebene verwiesen. Diese Ausflucht gilt nun nicht mehr. Der Versuch, eine bundesweite Regelung einzuführen, ist endgültig gescheitert. Nicht etwa aus grundsätzlichen Erwägungen, die gegen ein transparentes System der Lebensmittelkontrolle sprechen würden, sondern daran, dass die einzelnen Länder unterschiedliche Systeme präferieren. Ein ziemliches Armutszeugnis für die Verbraucherschutzminister-Konferenz! Es geht hier um nicht weniger als um die Sicherheit von Verbraucherinnen und Verbraucher. Da sollten die zuständigen Ministerinnen und Minister eigentlich etwas mehr Sachorientierung an den Tag legen!
Aber nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Das Heft des Handelns liegt damit wieder bei den Ländern - somit bei Ihnen Frau Ministerin Tack! Und das schon seit einem halben Jahr. Passiert ist in Brandenburg bisher nichts. Deshalb möchten wir mit unserem Antrag die Landesregierung auffordern, ein Konzept vorzulegen, wie die Lebensmittelkontrollen in Brandenburg bürgerinnen-freundlicher gestaltet werden können. Und Transparenz ist hierbei der entscheidende Faktor.
Im Sinne der Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ist ein transparentes System unabdingbar. Ob wir das Ganze nun Smiley, Ampel oder Barometer nennen ist dabei völlig egal. Entscheidend ist, dass man sich schnell und einfach über die Ergebnisse der Kontrollen informieren kann.
Dabei ist die Einführung eines wie auch immer gearteten Systems der Veröffentlichung im Grunde genommen eine ganz simple Sache: Wir möchten Daten, die ohnehin erhoben und bei den Behörden gespeichert werden, veröffentlichen und zugänglich machen. Praxisbeispiele dafür gibt es nicht nur in Dänemark, sondern inzwischen auch bei uns vor der Haustür - in Berlin.
Verbraucherschutzverbände fordern seit langem die Einführung des so genannten Smiley-Systems. Und das zu Recht. Denn bundesweit wird jeder vierte Betrieb beanstandet, nur erfahren die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht, welche Betriebe. Die Zahl der Beanstandungen liegt dabei seit Jahren konstant auf diesem hohen Niveau. Kein Wunder, denn was sollte die Betriebe dazu veranlassen, etwas an ihren Hygienestandards zu verbessern, solange keiner etwas von ihren Schmuddeleien erfährt?
Transparenz in der Lebensmittelkontrolle setzt an zwei Stellen an:
1. Bei den Konsumentscheidungen.
Hygienemängel sind für den Verbraucher vor Ort meist nicht erkennbar, deshalb müssen wir sicherstellen, dass man, beim Betreten einer Gaststätte unmittelbar erkennen kann, wie es um die Hygiene bestellt ist. Die Kennzeichnung mittels Symbols oder Farbe hätte dabei den Vorteil, dass diese leicht erkennbar und dennoch differenziert erfolgen könnte. Ein solches transparentes System würde die notwendigen Informationen liefern, um bewusst Konsumentscheidungen treffen zu können. Damit kämen wir auch dem Leitbild des mündigen Verbrauchers, das die Landesregierung in ihrer verbraucherpolitischen Strategie formuliert hat, ein Stück näher.
Und 2. der Anreiz Hygienestandards zu verbessern
Die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse übt Druck auf die Unternehmen aus, ihre Hygienestandards zu verbessern, da sie unmittelbar Auswirkungen auf das Konsumverhalten der Gäste hat. Denn diese werden verständlicherweise Gaststätten, mit positiver Kennzeichnung, bevorzugen. Gleichzeitig können einwandfrei geführte Betriebe ihre Auszeichnung als Werbemittel einsetzen. Damit kann die Veröffentlichung einen Qualitätswettbewerb in Gang setzen, der Brandenburg gut tun würde. Denn auch bei uns liegt die Zahl der beanstandeten Betriebe konstant hoch.
Egal ob Smiley, Ampel oder Barometer, wichtig ist, dass das System folgende Punkte erfüllt:
1. Es sollte eine Positiv- und eine Negativliste geben, die auf der Seite des zuständigen Ministeriums veröffentlicht werden.
2. Die Ergebnisse müssen in den Betrieben ausgehängt und mit einem Symbol versehen werden, das den VerbraucherInnen ermöglicht, Schmuddelbetriebe sofort zu identifizieren.
Dänemark liefert das beste Beispiel dafür, dass Transparenz zu besserer Qualität führt: Seit der Einführung des Symiley-Systems im Jahr 2001 hat sich die Zahl der beanstandeten Betriebe halbiert. Und auch in Pankow konnten nach der Einführung des Smiley-Systems deutliche Verbesserungen bei den Hygienestandards festgestellt werden.
In dem vorliegenden Antrag haben wir unsere Vorstellung zur Umsetzung einer transparenteren Lebensmittelkontrolle formuliert. Um darüber hinaus gehende Anregung und Änderungsvorschläge gemeinsam diskutieren zu können – natürlich auch unter Einbeziehung von Fachleuten würde ich mich freuen wenn wir uns heute darauf verständigen könnten den Antrag in den zuständigen Ausschuss zu überweisen. Im Sinne der Brandenburger Verbraucherinnen und Verbraucher sollten wir diese Gelegenheit nutzen
Vielen Dank!