Es ist daher völlig richtig zu fordern, dass alle Angaben, die von den Nutzerinnen nicht ausdrücklich frei gegeben wurden, auch nicht verwertet werden dürfen. Der Datenschutz muss die Einwilligung der Nutzer vorsehen. Doch das Problem liegt auch bei den Nutzerinnen und Nutzern. Sie müssen selbst aktiv werden und die Abgabe von persönlichen Daten auf das unbedingt Nötigste beschränken. Deshalb muss ein nachhaltiger Verbraucherschutz vor allem auf die Stärkung der Kompetenzen der Nutzer zielen!