Sehr verehrte Frau Präsidentin!
Liebe Abgeordnete!
Ja, der Haushalt 2022 ist tatsächlich eine Herausforderung. Schon der Kabinettsentwurf ging ziemlich hart an die Grenze des Finanzierbaren, und der Landtag erhöhte die globalen Minderausgaben weiter. Folgerichtig hatte die Finanzministerin natürlich die Aufgabe, darauf hinzuweisen; das Missverständnis ist ja wohl inzwischen ausgeräumt. Das Haushaltsrundschreiben weist im Prinzip auf die Gefahr hin, dass die Einzelpläne zur Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe im Einzelplan 20 herangezogen werden können - nämlich in dem Fall, dass es nicht so kommt, wie wir alle hoffen.
Allerdings - das wurde schon dargestellt - haben alle globalen Minderausgaben zusammen immer noch eine Größenordnung, die weit unter der kritischen Marke liegt, wie aus dem Gutachten des PBD zur Zulässigkeit der Veranschlagung globaler Minderausgaben vom Juli letzten Jahres hervorgeht. Demzufolge werden die globalen Minderausgaben traditionell dazu eingesetzt, den sogenannten Bodensatz des Haushaltes abzuschöpfen. Das alles haben wir hier eben auch schon gehört.
Die Frage der Eins-zu-eins-Umsetzung - ich glaube, Herr Vida hatte das gesagt; nein, das kam von Herrn Kretschmer -: Es steht doch wirklich zur Diskussion, ob das so ist, denn die Ausgabenermächtigung stellt ja nur eine Ermächtigung dar, und die Eins-zueins- Umsetzung ist im Laufe des Haushaltsvollzugs eben nicht immer gegeben. Deswegen ist die globale Minderausgabe ein Instrument, das durchaus intelligent ist, wenn man es so einsetzt, wie es zulässig ist: indem es den Bodensatz abschöpft.
Der Haushaltsgesetzgeber sagt also nicht nur, bis zu welcher Höhe die einzelnen Ausgaben getätigt werden können, sondern legt auch fest, dass insgesamt ein gewisses Budget nicht überschritten werden darf. Gerade in den Zeiten, wo wir mit angespannten Haushaltslagen zu tun haben, ist das ein durchaus intelligentes Instrument.
Die Gefahr, dass die jeweiligen Ressorts im Falle des Falles zur Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe im Einzelplan 20 herangezogen werden können, besteht natürlich, und darauf sollte auch hingewiesen werden. Dass das im ersten Moment missverständlich war, ist uns allen klar, denke ich, und das ist auch korrigiert worden.
Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, sich regelmäßig über den Haushaltsvollzug Bericht erstatten zu lassen; aber auch das wurde schon gesagt. Das gibt es auch: Im Haushaltsgesetz sind diverse Berichtspflichten festgehalten, und natürlich werden wir auch über die globale Minderausgabe informiert. Auch ist es jederzeit möglich, nachzufragen. Der Finanzausschuss ist also immer gut informiert und braucht aus heutiger Sicht keine weiteren Berichte. Außerdem besteht, wie gesagt, die Möglichkeit, nachzufragen.
Deswegen halten wir diesen Antrag für entbehrlich und empfehlen die Ablehnung.
- Herzlichen Dank.