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Michael Jungclaus spricht zum Doppelhaushalt 2015/1016, Einzelplan 04 (Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz)

– Es gilt das gesprochene Wort!

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste!

Europäische Themen werden auch in Brandenburg immer wichtiger. Unsere Aufgaben als Abgeordnete sowie die Aufgaben der Verwaltung stehen heute in fast allen Bereichen in einem europäischen Kontext. Entscheidungen aus Brüssel haben damit erhebliche Auswirkungen auf Privatpersonen und Wirtschaft.

Bestes Beispiel hierfür ist das transatlantische Freihandels- und Investitionsschutzabkommen TTIP. Diese Entwicklungen nehmen wir auch im Europaausschuss ernst. Gleiches gilt für das Thema Flüchtlingspolitik. Demnächst wird es eine Anhörung zur Migrationsagenda geben, auf die ich schon sehr gespannt bin. Auch werden wir uns mit der Frage von Kompetenzerweiterungen des Europaausschusses beschäftigen, wie sie vor kurzem im Landtag von Bayern stattgefunden haben.

Wenn Europa an Bedeutung gewinnt und gewinnen soll, müssen aber hierfür auch entsprechend Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Dass sich die Koalitionsfraktionen mit Haushaltsänderungsanträgen für einen Ausbau des Instruments der Partnerschaftsbeauftragten einsetzen wollen, finde ich schon einen guten Ansatz. Unsere Partnerschaftsbeauftragten in Polen und Rumänien sind wichtige Schnittstellen zwischen privaten und öffentlichen Trägern der Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Sie befördern das Zusammenwachsen zweier Länder in diesen Bereichen. Und wenn wir von Weiterentwicklung der Partnerschaftsbeauftragten sprechen, könnte ich mir aus entwicklungspolitischer Sicht auch vorstellen, eine solche Partnerschaft mit einer Region eines Landes des Globalen Südens aufzubauen.

Ich frage mich nur bei ihrem Änderungsantrag zur Weiterentwicklung des Instruments, wie das ohne eine finanzielle Veränderung erfolgen soll. In der Antragsbegründung ist von Mitteln für weitere Leistungen und Maßnahmen der interregionalen Zusammenarbeit die Rede, dabei bleiben sie aber bei den konstanten Ausgaben von 120.000 Euro pro Jahr! Vielleicht kann ja der Minister in seiner Rede darauf noch einmal eingehen.

Auch Themen wie gesunde Ernährung und Tierschutz spielen eine immer wichtigere Rolle. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger möchten gutes, gesundes Essen und setzen sich verstärkt für artgerechte Tierhaltung ein. Das zeigte die Volksinitiative gegen Massentierhaltung, der zum Bedauern unserer Fraktion von allen anderen Fraktionen hier im Haus eine Abfuhr erteilt wurde.

Dass die Staatssekretärin für Verbraucherschutz ein paar Wochen später anlässlich des Osterfestes ein Umdenken in der Tierhaltung und in der Agrarpolitik forderte, finden wir natürlich gut. Jetzt würde meine Fraktion aber auch interessieren, welche Lösungen die Landesregierung hierfür anbietet. Wenn sich das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz eine zweite Staatssekretär-Stelle leistet, ist doch zumindest die Forderung berechtigt, in diesem Bereich auch verstärkt aktiv zu werden!

Tierschutz lebt natürlich auch in einem erheblichen Maße vom ehrenamtlichen Engagement. Ohne die vielfältigen Aktivitäten der Ehrenamtlichen wäre Tierschutz in Brandenburg nicht denkbar. Brandenburgs Tierschutzvereine sorgen beispielsweise für eine ordentliche Unterbringung von Fundtieren oder decken schlechte Haltungsbedingungen von Haus- und Nutztieren auf.

Das Engagement vor Ort braucht eine verlässliche finanzielle Unterstützung. Diese gewährt der Haushaltsentwurf aber nicht ausreichend. Deshalb bringen wir unseren Änderungsantrag zur Förderung von Maßnahmen des Tierschutzes heute erneut ins Plenum ein und fordern eine Aufstockung der Mittel für Tierschutzvereine. An der Deckungsquelle dürfte ihre Zustimmung nicht scheitern. Wir wollen dafür eingeplante Mietzahlungen für den BER einsetzen der wie ja ausreichend bekannt ist, zeitnah wohl kaum in der Lage sein wird Mietforderungen für Einrichtungen an Sie zu richten.

Zum Abschuss noch einige Worte zum Verbraucherschutz. Zentral für die Stärkung der Verbraucherrechte in Brandenburg ist unsere Verbraucherzentrale, die dieses Jahr ihr 25jähriges Bestehen feiert. Erst kürzlich hat sie uns bei einer Zusammenkunft im Landtag erneut auf ihre Hauptforderungen hingewiesen, nämlich:

1. Die Gewährung einer Landesförderung in Höhe von 1 Euro pro Jahr je Einwohnerin und Einwohner sowie

2. Die langfristige Absicherung ihrer Tätigkeit.

Mit unserem Änderungsantrag wollen wir diesem Vorschlag folgen, denn nur durch eine Aufstockung der Mittel von jetzt 1,7 auf 2,4 Millionen Euro kann die Verbraucherzentrale ihre flächendeckende Betreuung der Brandenburgerinnen und Brandenburger gewährleisten – hierauf hat sie mehrfach ausdrücklich hingewiesen.

Das ist unserer Auffassung auch durchaus nachvollziehbar, denn Brandenburg als Flächenland erfordert nun einmal – anders als etwa Berlin mit einem zentralen Standort – einen erhöhten Aufwand. Jedenfalls dann, wenn der Koalition – wie angekündigt - die dezentrale Versorgung in diesem Bereich ein wichtiges Anliegen ist.

Ich bitte daher um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen. Vielen Dank!

>> Mehr Geld für den Tierschutz (pdf-Datei)

>> Zuschüsse an die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (pdf-Datei)

Unsere Änderungsanträge wurden abgelehnt.