Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,
um es gleich vorweg zu sagen: Da wir hier ja nicht über Begründungstexte von Anträgen abstimmen, sondern über konkrete Aufforderungen an die Landesregierung, werden wir dem Antrag von der Gruppe BVB/Freie Wähler zustimmen.
Die Aufforderung lautet: Die Landesregierung soll im Bundesrat bei der Abstimmung zum CETA- Abkommen mit Nein stimmen. Das ist auch die Forderung von uns Bündnisgrünen.
Dafür, dass wir uns heute mit CETA- und nicht wie sonst mit TTIP beschäftigen, gibt es ja gute Gründe. Wobei TTIP und CETA mit Sicherheit nicht die einzigen problematischen Freihandelsabkommen sind, wenn man mal an das Economic Partnership Agreement mit den afrikanischen Ländern denkt.
Entgegen der Ausflüchte von Sigmar Gabriel: CETA ist jetzt ausverhandelt. EU- Handelskommissarin Malmström hat klargestellt, dass der Vertragstext nicht mehr geöffnet werden soll.
Wie Verbesserungen an CETA aus dem SPD-Beschluss vom 19. September verbindlich umgesetzt werden sollen, ist völlig schleierhaft. Klar ist aber: Am 27. Oktober soll das Abkommen auf dem EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet werden. Und: Es wurde von der Kommission als gemischtes Abkommen übermittelt. Das bedeutet, sowohl die europäischen Institutionen wie der Europäische Rat und das Europäische Parlament als auch die nationalen Parlamente, also Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen.
Wir Bündnisgrünen sind für eine Vertiefung der Handelsbeziehungen mit Kanada und Freihandelsabkommen bieten aus unserer Sicht die Chance, Impulse für eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft in Brandenburg, Deutschland, der EU und Kanada zu geben.
Dem aktuellen Vertragstext kann so aber nicht zugestimmt werden. Trotz einiger Nachbesserungen bedeutet CETA weiterhin, dass Konzernen ein privilegierter Rechtsweg eingeräumt wird. Dass das System der Schiedsgerichte einen neuen Namen in CETA bekommen hat- nämlich ICS -also Investment Court System - statt ISDS – ändert hieran herzlich wenig.
Hinzu kommt, dass sensible Bereiche wie die kommunale Daseinsvorsorge, öffentliche und soziale Dienstleistungen und die öffentliche Infrastruktur nicht durch klare Ausnahmen geschützt werden.
Das Abkommen sieht weiterhin statt Positivlisten, Negativlisten für den Dienstleistungsbereich vor. Nicht explizit genannte Dienstleistungen fallen damit automatisch in den Bereich der Liberalisierung. Und auch das lehnen wir ab.
Auch das Vorsorgeprinzip wird durch CETA geschwächt. Dabei ist dieses Prinzip ist ein Grundpfeiler des Umwelt- und Verbraucherschutzes in Europa. Es ermöglicht frühzeitiges politisches Handeln auch dann, wenn noch nicht vollständig gewiss ist, ob ein Produkt schädlich ist. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen kommt zu dem Schluss, dass das Vorsorgeprinzip unzureichend verankert ist und CETA daher insgesamt aus Verbrauchersicht „nicht zustimmungsfähig“ ist.
Wir wollen Freihandelsabkommen, die das Vorsorgeprinzip für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Entscheidungsfreiheit von Kommunen bei der Organisation der Daseinsvorsorge sichern.
Wir wollen Abkommen, die ISDS-Verfahren durch rechtsstaatliche Gerichtsverfahren ablösen.
So eine klare Botschaft hätte ich auch von einem linken Verbraucherschutzminister erwartet. Der allerdings ließ auf entsprechende Nachfrage in der letzten Ausschusssitzung bei dem Thema ein klares Bekenntnis zum Schutz von Verbrauchern und kommunaler Daseinsvorsorge vermissen.
Wir jedenfalls werden dem vorliegenden Antrag zustimmen.
Vielen Dank!