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Michael Jungclaus spricht zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE „Produktplazierung im Internet besser kennzeichnen und kontrollieren“

-Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Gäste

mehr und mehr Unternehmen versuchen ihre Kommunikations- und Marketing-Ziele

durch sogenannte „Influencer“ in den sozialen Netzwerken wie YouTube, Instagram und Co. zu erreichen.

Solange dabei die Produktwerbung kenntlich gemacht wird, ist dies auch relativ unproblematisch. Aber unzählige Blogger und Influencer bewegen sich auf Ihren Kanälen in einem sehr schmalen Grenzbereich. Und dieser schmale Grenzbereich wird immer häufiger überschritten – jeder der sich die entsprechenden Blogs mal angesehen hat (was zugegebenermaßen nicht gerade unanstrengend ist), weiß wovon ich rede.

Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher halten auch wir eine bessere Kennzeichnungspflicht von Werbeinhalten in den sozialen Netzwerken für wichtig. Hiermit würden nicht nur Konsumenten geschützt werden, sondern auch für die Bloggerinnen und Influencer mehr Rechts-Sicherheit geschaffen werden.

In der Umfrage „Kinder & Jugend in der digitalen Welt“ des Digitalverbands Bitkom aus diesem Jahr nannten mehr als ein Drittel der befragten Zehn- bis 18-Jährigen als Lieblingsstar einen YouTuber. Dies verdeutlicht, wie hoch die Akzeptanz der Influencer gerade bei Kindern und Jugendlichen ist. Wenn man sich dann noch die Follower-Zahlen anschaut, wird deutlich wie groß und weitreichend das Problem von Produktplatzierung und Schleichwerbung sein kann.

Der Blog mit dem wunderbaren Namen „BibisBeautyPalace“ - ich hoffe, das läuft jetzt nicht auch unter productplacement - hat beispielswese mehr Follower als Berlin Einwohner. Bei YouTube 4,5 und bei Instagram 5,3 Millionen.

Einzelne Clips kommen dabei auf über 12 Millionen Aufrufe.

Aufgrund dieser enormen Reichweite in Verbindung mit der Vorbild-Wirkung solcher Influencer für Kinder und Jugendliche ist es vollkommen richtig, das Problem der Produktplatzierung und Schleichwerbung im Internet ernst zu nehmen und nicht zu bagatellisieren.

Da die bestehenden Regelungen für die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg bislang nur Auskunfts- und Ermittlungsbefugnisse für TV und Radio vorsehen, ist es aus verbrauchschutzpolitischer Sicht folgerichtig die Reglungen zur Kennzeichnungspflicht von Werbeinhalten in den sozialen Netzwerken anzupassen und die Kontrollfunktion der Landesmedienanstalt hier zu verbessern.

Wir unterstützen daher den Ansatz des vorliegenden Antrages.

Der Schutz von Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, sollte unser aller politisches Ziel sein.

Angesichts der verkürzten Redezeit will ich es dann auch dabei belassen.

Wir werden ja dann im Ausschuss noch Gelegenheit haben, die Umsetzung des Ganzen zu diskutieren

Vielen Dank!