- Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Sehr geehrte Damen und Herren,
ich könnte diese Rede sehr kurz halten:
Es gibt bereits ein Förderprogramm, über das Flächennutzungspläne gefördert werden können. Darüber können natürlich auch Kommunen Gelder beantragen, die in ihrem Gebiet Bergbaufolgelandschaften haben und PV Anlagen darauf ermöglichen wollen.
Damit ist mir nicht klar, was dieser Antrag über das, was sowieso schon möglich ist, für Vorteile bietet.
Dabei, Herr Zeschmann, haben Sie ein ehrenwertes Ziel. Wir sind uns einig, dass der Ausbau der Photovoltaik dringend notwendig ist, um die Klimaziele auch nur annähernd zu erreichen. Und sicherlich haben wir auch in der Lausitz noch große Potenziale.
Es werden schon Projekte auf den Weg gebracht, zum Beispiel wird in der Stadt Cottbus gerade ein Bebauungsplan für schwimmende Solaranlagen erstellt. Diese sollen auf dem Cottbuser Ostsee Strom erzeugen. Übrigens sind Bebauungspläne auch wichtige Teile der Bauleitplanung in den Kommunen. In der praktischen Arbeit sind diese vielleicht sogar die größeren Hemmnisse bei manchen Projekten. Das Landesprogramm, was bereits besteht, fördert auch diese und die Freien Wähler gehen in ihrem Antrag auf diesen Teil der Bauleitplanung gar nicht ein.
Und eine Sache wundert mich dann doch gewaltig an ihrem Antrag: Sie schreiben, dass das Land sich an der Ausarbeitung die Flächennutzungspläne beteiligen soll. Normalerweise sind Sie es doch, die die kommunale Selbstverwaltung hochhalten.
Die Rolle des Landes ist es doch nicht in die kommunale Bauleitplanung einzugreifen, sondern diese sinnvoll zu unterstützen.
Und auch hier ist das Land bereits tätig. Das MIL hat Handreichungen zu dem Thema und auch das MLUK hat eine sehr umfassende Handreichung erstellt, die den Kommunen in der Praxis hilft. Dort ist sehr ausführlich dargestellt, was Ausschlusskriterien sind, aber auch was Kommunen tun können um eine möglichst naturverträglich PV-Freiflächen zu errichten und möglichst große Akzeptanz in der Bevölkerung zu erzeugen.
Man kann zusammenfassen: Was Sie fördern wollen wird bereits gefördert und es gibt deutlich sinnvollere Wege, die Kommunen konzeptionell zu unterstützen, als ihre 6 Anstriche im Antrag.
Ich empfehle den Antrag abzulehnen.